Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen

Tau­chen für die gute Note

von Sabine OlschnerLesedauer: 4 Minuten
Muss ich mir für das Zweite Staatsexamen eine Auszeit zum Lernen nehmen? Oder schaffe ich das parallel zu meinem Vorbereitungsdienst? Fragen, die sich wohl jeder Referendar irgendwann stellt. Über die Vor- und Nachteile des "Tauchens".

Wenn Referendare vom Tauchen reden, meinen sie meist nicht kristallklares Wasser und bunte Fische. Das "Tauchen" von angehenden Volljuristen hat einen weniger erholsamen Hintergrund: Viele nehmen sich während ihrer Referendarzeit – vornehmlich in der Anwalts- oder Wahlstation beim Anwalt – eine mehrmonatige Auszeit, um sich auf das bevorstehende Zweite Staatsexamen vorzubereiten. Sie gehen also "auf Tauchstation" und holen erst zum Examen wieder Luft. Doch was halten Kanzleien von dieser Praxis? "Die Rechtslage ist eindeutig: Es besteht für den Referendar während seiner Anwaltsstation Anwesenheitspflicht", erklärt Lorenz Kiefer, Personalleiter bei Noerr LLP. "Das heißt aber nicht, dass wir unsere Referendare nicht so gut es geht unterstützen, um ihnen die Chance auf einen guten Abschluss zu geben." Kiefer weiß aus Erfahrung, dass die Examenskandidaten sehr viel zu tun haben: Neben der Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen müssen sie Arbeitsgruppen besuchen, Klausuren schreiben – und sollen dann auch noch eine gute praktische Ausbildung erhalten. "Das ist immer ein Spagat", meint der Personalleiter. Seine Kanzlei zeigt sich hinsichtlich der Arbeitszeiten flexibel und unterstützt die Referendare auch während der Arbeitszeit bei der Examensvorbereitung. Beispielsweise bietet Noerr Repetitorien an, die als Arbeitszeit gelten, aber den Referendaren auch viel Examenswissen vermitteln. "Ich halte aber nichts davon, wenn ein Referendar die komplette Anwaltsstation tauchen will", betont Kiefer. "Schließlich wollen wir den Kandidaten kennenlernen und an die Arbeit des Anwalts heranführen. Nur so kann er am Ende entscheiden, ob der Anwaltsberuf für ihn infrage kommt."

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Fokus auf das Prädikat

Maximilian König will nicht auf die Praxiserfahrung im Referendariat verzichten. Der 27-Jährige durchläuft derzeit seine Anwaltsstation bei der Kanzlei SKW Schwarz in München. "Ich habe schon während meiner Zivilrechts-, meiner Strafrechts- und meiner Verwaltungsstation im Rahmen der erlaubten Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei SKW Schwarz gearbeitet", berichtet der angehende Jurist. Er plant, nur ein paar Monate vor dem Examen mit der Arbeit auszusetzen. "Denn leider bin ich mit dem Lernen noch nicht so weit, wie ich es mir eigentlich vorgenommen hatte." König sieht diese Praxis, sich aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen, allerdings zwiegespalten: "Wenn man extrem viel am Schreibtisch sitzt und lernt, ist es ohnehin sehr schwer, Anschluss ans Leben außerhalb der Bibliothek zu halten. Da tut die Abwechslung im Kanzleibetrieb schon gut. Andererseits will ich natürlich auch ein gutes Examen machen." Er ist sich jedoch sicher, dass die Berufserfahrung, die er im Referendariat gesammelt hat, auch für den späteren Einstieg ins Berufsleben sehr hilfreich sein wird. Anderer Meinung ist Olaf Meinicke* aus Baden-Württemberg, der in seiner zweiten Anwaltsstation komplett getaucht ist – in diesem Bundesland ist diese nämlich zweigeteilt. "Eine gute Note war mir das Wichtigste", betont der ehemalige Referendar. "Daher habe ich mir eine Kanzlei gesucht, bei der ich nicht arbeiten musste, aber trotzdem ein Zeugnis bekommen habe." Die Suche erwies sich als schwierig und gelang nur über einen persönlichen Kontakt. "Der Anwalt kannte das Problem aus seiner eigenen Referendarszeit und stimmte daher zu", berichtet Meinicke, der bei einer kleinen Kanzlei getaucht hat. Seine AG-Kollegen haben sich hingegen überwiegend für große Kanzleien entschieden, bei der sie während der ersten Station gearbeitet und in der zweiten ferngeblieben sind. "Auch das macht nicht jede Kanzlei mit", weiß Meinicke, der sich während seiner Auszeit voll aufs Lernen konzentriert hat. "Ich wollte das Risiko einer schlechten Note unbedingt minimieren." Die Mühe hat sich für ihn gelohnt: Er schloss sein Zweites Staatsexamen mit einem "Gut" ab und arbeitet nun parallel zu seiner Promotion in einer großen Kanzlei. "Für die Bewerbung bei einer Großkanzlei hätte mir die Erfahrung aus einer kleinen Kanzlei ohnehin nichts genutzt", so der Junganwalt. Kontakte aus seinem Referendariat konnte er allerdings für die Bewerbung nicht nutzen.

Nicht nur Geld, sondern auch Kontakte – und Jobs

Darauf setzt die Kanzlei Hecker Werner Himmelreich aus Köln: Wer sich während seines Referendariats bewährt, hat auf jeden Fall gute Chancen auf eine Festanstellung. "Wir sprechen mit den Nachwuchsjuristen schon früh über eine Weiterbeschäftigung – dann haben sie schon mal eine Sorge weniger, wenn sie im Examen das Vollbefriedigend nicht ganz erreichen sollten", sagt Rechtsanwalt und Referendarbetreuer Michael Schu. Weil jedoch die Chemie stimmen muss, legt er wie die Kollegen bei Noerr Wert darauf, dass die Referendare während ihrer Anwaltsstation anwesend sind. "Bewerber sprechen das Thema Tauchen im Vorstellungsgespräch offen an, und wir antworten darauf mit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung." Er kann jedoch auch Bewerber verstehen, die komplett tauchen wollen, weil sie in eine Großkanzlei oder in den öffentlichen Dienst gehen wollen und dafür sehr gute Noten brauchen – allerdings seien diese dann bei seiner Kanzlei fehl am Platz. "Weil wir einen Großteil unseres Personals aus den Reihen der Referendare rekrutieren, wollen wir vor der Einstellung beurteilen können, ob die Kandidaten überhaupt Anwalt werden wollen und als solcher auch zu uns passen." Anwesenheit auf dem Papier reicht seiner Ansicht nach nicht aus, um in der Praxis erfolgreich zu sein. *Name von der Redaktion geändert

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Staatsexamen

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