"Für das Ref fehlte der Aufenthaltstitel, für den Titel die Zulassung zum Ref"
LTO: Frau Páez Badel, Sie sind mit 17 Jahren aus Kolumbien gekommen, um Jura zu studieren. Wieso gerade in Deutschland?
Andrea Carolina Páez Badel: Schon mit 14 Jahren wusste ich, dass ich Jura studieren möchte. In der Zeitung hatte ich immer wieder von Situationen gelesen, die ich als ungerecht empfand, das wollte ich ändern. Ich habe mich gefragt, wo Jurist:innen wirklich etwas bewegen können, und bin auf den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gestoßen. Ich habe mir die Biografien der Richter:innen angesehen und festgestellt, dass einige in Deutschland Jura studiert hatten. Ich lernte bereits Deutsch als Fremdsprache und kam damals zu der naiven, aber für mich logischen Schlussfolgerung: Wenn ich Richterin am IStGH werden möchte, sollte ich Jura in Deutschland studieren. Die Universitäten haben einen hervorragenden Ruf, gerade für die juristische Ausbildung. Also bin ich im September 2015 aus Kolumbien gekommen.
Wie war Ihre Anfangszeit hier?
Zunächst ziemlich einschüchternd. Ich war nicht mehr das 17-jährige Mädchen, das ständig von Familie und Schulfreund:innen umgeben war, sondern plötzlich allein als junge Migrantin auf einem anderen Kontinent. Dass ich in eine Universitätsstadt wie Marburg kam, hat mir den Übergang aber erleichtert. Mit meinem kolumbianischen Abschluss konnte ich nicht direkt Jura studieren, sondern musste zunächst für ein Jahr ein Studienkolleg besuchen und eine Feststellungsprüfung ablegen. Dort traf ich viele junge Menschen aus den unterschiedlichsten Ländern und Kulturen, die in einer ähnlichen Situation waren. So habe ich schnell Anschluss gefunden. Zu vielen habe ich bis heute Kontakt, einige haben mit mir das Jurastudium begonnen.
"Meine Scheine waren Voraussetzung dafür, in Deutschland bleiben zu dürfen"
Wie war das Jurastudium für Sie?
Anfangs fiel mir die Umstellung etwas schwer. Man sitzt mit Hunderten anderen Studierenden in einem großen Hörsaal, und in dieser Masse kann man sich schnell anonym fühlen. Am ersten Tag der Orientierungswoche habe ich zum Glück meine beste Freundin kennengelernt, mit der ich das gesamte Studium durchgestanden habe. Auch meine Familie hat mich sehr unterstützt. An Tagen, an denen ich wichtige Klausuren schrieb, riefen meine Eltern immer an – trotz sechs oder sieben Stunden Zeitverschiebung. Und mein Glaube hat mir gerade in den Momenten Halt gegeben, in denen ich selbst nicht wusste, wie es weitergehen sollte.
Die Inhalte haben mir viel Spaß gemacht. Allerdings hat man im Jurastudium ja ohnehin viel Druck. Bei ausländischen Studierenden kommt hinzu, dass unser Aufenthaltstitel davon abhängt, wie schnell wir das Studium absolvieren. Meine Scheine waren also Voraussetzung dafür, in Deutschland bleiben zu dürfen. Jährlich musste ich meine Fortschritte zeigen und einen konkreten Plan für das nächste Jahr vorlegen. Ich kann das nachvollziehen, aber natürlich hat es mich zusätzlich unter Druck gesetzt. Auch für das Erste Staatsexamen hatte ich eine feste zeitliche Grenze, unabhängig davon, ob ich mich zu diesem Zeitpunkt bereit fühlte. Zum Glück habe ich das Examen aber ganz gut bestanden.
"Der früheste Termin bei der Ausländerbehörde war zwei Monate nach Ref-Beginn"
Der Weg ins Referendariat war dann nicht leicht.
Nein. Schon bei der Bewerbung sollte ich meinen aufenthaltsrechtlichen Status für die gesamte Dauer des Referendariats nachweisen. Die Ausländerbehörde wollte mir den Aufenthaltstitel aber nur erteilen, wenn ich meine Zulassung zum Referendariat vorzeige. Eine klassische Pattsituation also: Die eine Voraussetzung war, ohne die andere praktisch nicht zu erfüllen. Schon früh habe ich beim Justizprüfungsamt nachgefragt, ob es mir ein verbindliches Dokument ausstellen kann, das ich der Ausländerbehörde vorlegen könnte. Das ging aber nicht, ich sollte auf die Zulassung warten. Als die dann kam, hatte ich ganze drei Wochen Zeit, um meine Aufenthaltserlaubnis nachzuweisen. Ich habe mich sofort bei der Ausländerbehörde gemeldet und versucht, einen Termin zu bekommen. Der frühestmögliche war aber erst in drei Monaten, also fast zwei Monate nach Beginn des Referendariats. Ich konnte mich auch nicht früher darum kümmern. Niemand hätte mir sagen können, wie weit im Voraus ich einen Termin hätte buchen müssen, weil niemand wusste, wann meine Zulassung zum Referendariat kommt. Hessenweit musste man mit bis zu acht Monaten Wartezeit rechnen – die individuelle Wartezeit war aber ganz unterschiedlich.
Wie haben Sie die Situation gelöst?
Ich hatte viel Kontakt mit beiden Behörden, habe akribisch die jeweiligen Regelungen studiert und jedem Sachbearbeiter ausführlich erklärt, warum die Voraussetzungen widersprüchlich waren. Am Ende habe ich einen Kompromiss vorgeschlagen: eine Auflage im Vertrag, dass ich spätestens zum Datum meines Termins bei der Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel vorlegen muss. Darauf ist das Justizprüfungsamt eingegangen. Zum Glück hat dann alles geklappt. Ich kenne aber auch Jurastudierende, die durch diese bürokratischen Hürden abgeschreckt wurden.
"Alle sollten die gleichen Möglichkeiten haben, ihre juristische Ausbildung abzuschließen"
Die haben das Referendariat gar nicht erst begonnen?
Nein. Drei andere Diplomjurist:innen, die ich im Studium kennengelernt habe, haben sich direkt eine Stelle gesucht und die Einbürgerung beantragt. Sie hielten das für den unkomplizierteren Weg mit weniger Nachteilen. Auch bei einer guten Freundin entstand dieselbe schwierige Konstellation wie bei mir. Sie hat das Referendariat bis heute nicht absolviert, weil sie nicht dieselben Möglichkeiten wie ich hatte, die Zeit zu überbrücken. Ich hatte bereits einen Job. Von Anfang an habe ich dort offen gesagt, wie das Aufnahmeverfahren für das Referendariat funktioniert, und wir haben uns auf eine Kündigungsfrist von einem Monat geeinigt. Das ist nicht selbstverständlich. Dabei sollten alle die gleichen Möglichkeiten haben, ihre juristische Ausbildung abzuschließen. Ich finde es schlimm, dass strukturelle und bürokratische Hürden gute Jurist:innen davon abhalten können.
Wie könnte man das aus Ihrer Sicht ändern?
Der Zugang zum Referendariat muss klarer, koordinierter und fairer geregelt werden. Es müsste möglich sein, die besonderen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen frühzeitig mitzudenken und die Anforderungen der Behörden besser aufeinander abzustimmen. Eine Ausländerbehörde braucht zu Recht einen verbindlichen Nachweis des Aufenthaltszwecks, bevor sie einen Aufenthaltstitel erteilt. Für das Referendariat kann man nicht abgelehnt werden, sondern man hat einen Rechtsanspruch auf einen Platz. Deshalb sollte das Justizprüfungsamt schon bei der Antragstellung eine verbindliche Vorab-Bestätigung ausstellen, die man bei der Ausländerbehörde vorlegen kann. Der Aufwand sollte nicht vollständig den Bewerber:innen überlassen werden.
"Wurde als Einzige im Referendariat nicht verbeamtet"
Wie haben Sie das Referendariat dann erlebt?
Grundsätzlich halte ich das Referendariat für eine sehr gute Idee. Man bekommt frühzeitig die Möglichkeit, die unterschiedlichen Rechtsbereiche in der Praxis kennenzulernen. Mit meiner AG-Gruppe und den AG-Leiter:innen hatte ich auch großes Glück. Die Einzelausbilder:innen haben mich als Juristin auf Augenhöhe behandelt und Fälle mit mir durchgesprochen, das hat mich von Anfang an bestärkt. Allerdings werden Referendar:innen in Hessen grundsätzlich auf Widerruf verbeamtet. Das gilt aber nur für deutsche Staatsangehörige und solche aus dem europäischen Ausland. Als Einzige aus meiner AG-Gruppe wurde ich nicht verbeamtet, und, da dies ausdrücklich an die Verbeamtung geknüpft ist, auch nicht vereidigt.
Welche konkreten Auswirkungen hatte das?
Vor allem betraf es mein Gehalt. Meine Unterhaltsbeihilfe war niedriger. Konkret erhielt ich monatlich 1.573 Euro netto, während verbeamtete Referendarinnen etwa 1.783 Euro netto bekamen – also rund 210 Euro mehr im Monat. Besonders deutlich wurde der Unterschied aber im letzten Monat: Mein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis endete mit dem Tag meiner mündlichen Prüfung, dem 4. August. Ich wurde nur anteilig bis zu diesem Tag bezahlt, erhielt also einen Bruchteil der Unterhaltsbeihilfe für August, während alle anderen Referendar:innen als eine Art Überbrückung noch einen vollen Monat Gehalt bekamen. Das ergibt für mich aber keinen Sinn: Wir befanden uns alle in derselben Situation nach der mündlichen Prüfung, nämlich auf Jobsuche.
"Es reicht nicht, Vielfalt auf Kanzlei-Websites zu erwähnen"
Wie geht es für Sie persönlich jetzt weiter? Wollen Sie immer noch Richterin am IStGH werden?
Nicht unbedingt, aber eine Tätigkeit mit internationalem Bezug reizt mich. Spanisch ist meine Muttersprache, ich spreche fließend Deutsch und Englisch und habe Grundkenntnisse in Italienisch. Besonders spannend finde ich deshalb die Vorstellung, mit rechtlichen Fragestellungen aus unterschiedlichen Ländern zu arbeiten – dort, wo Sprachen, unterschiedliche kulturelle Hintergründe und juristisches Denken zusammenkommen. Aber ich bin für vieles offen.
Eine abschließende Frage: Was muss sich aus Ihrer Sicht ändern, damit der Zugang zu den juristischen Berufen in Deutschland tatsächlich vielfältiger wird?
In Deutschland hat mittlerweile etwa jede vierte Person einen Migrationshintergrund. Diese Vielfalt ist eine Herausforderung, bereichert unsere Gesellschaft und damit auch unseren Berufsstand aber auch enorm. Der Rechtsmarkt spiegelt diese Realität längst nicht ausreichend wider. Es reicht nicht, Vielfalt auf Kanzlei-Websites zu erwähnen. Es braucht konkrete Möglichkeiten und eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Hürden, die bestimmte Menschen auf ihrem Weg überwinden müssen – sei es durch Mentoring, gezielte Förderung, faire und möglichst vorurteilsbewusste Auswahlverfahren und bessere Lösungen für aufenthaltsrechtliche Schwierigkeiten. Wir als Rechtsstaat sollten daran arbeiten, dass berufliche Möglichkeiten nicht davon abhängen, wo jemand geboren wurde, welchen Namen er trägt oder welche Sprache er zuerst gelernt hat.
Vielen Dank für das Gespräch und viel Erfolg weiterhin!
Andrea Carolina Páez Badel besuchte eine Deutsche Schule in Kolumbien und kam mit 17 Jahren nach Marburg. Nach der Feststellungsprüfung am Studienkolleg Mittelhessen studierte sie Jura in Marburg und machte 2023 ihr Erstes Staatsexamen. Im August 2026 folgte das Zweite Staatsexamen.
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