"Spurwechsel" in der Karriere

Samt statt Seide – von der Groß­kanzlei ans Gericht

von Dr. Christine SchröderLesedauer: 5 Minuten

Christine Schröder hat Glanz und Glamour der Großkanzlei gegen den vermeintlich grauen Justizdienst eingetauscht. Doch der hat seine eigenen Vorzüge, meint sie. Ein Resümee.

Schon das Bewerbungsverfahren ist für Juristen, die das "Up or out" der Großkanzlei hinter sich lassen und als Richter tätig werden wollen, ein kleiner Kulturschock. Die Kanzleien werben mit Hochglanzbroschüren für sich, es gibt Unmengen an Recruitingveranstaltungen, man trifft in schicken Konferenzräumen auf den zukünftigen Partner und geht mit den möglichen späteren Kollegen zum Essen.

In der Justiz dagegen geht es etwas schmuckloser und zunächst ohne Kontakt zu den späteren Kollegen zu.  Dort nimmt der Bewerber an einem Vorstellungsgespräch im Ministerium teil, kurz vor Dienstantritt erfolgt die Vorstellung bei der zuständigen Hausspitze, z. B. dem Präsidenten des Landgerichts. Die eigentlichen (Kammer-)Kollegen lernt man häufig erst am ersten Arbeitstag kennen. Denn über den konkreten Einsatz des neuen Assessors wird je nach Bedarf am Gericht und häufig recht kurzfristig entschieden. Das bedeutet, dass Einsatzort und Verwendung oft bis kurz vor Dienstantritt im Ungewissen bleiben, was die Planbarkeit gelinde gesagt erschwert.

Einmal im Beruf angekommen, erwartet Justiz-Neulinge dann die größte Umstellung. Denn hier ist Generalisierung gefragt. Während der Associate im Bereich M&A, Capital Markets oder Finance eingesetzt und von Beginn an seinem Interessenschwerpunkt entsprechend tätig wird, sind die Einsatzfelder der Assessoren in der Justiz wesentlich breiter. In Hessen beispielsweise bewirbt man sich nicht als Richter oder Staatsanwalt, sondern allgemeiner um eine Einstellung in den höheren Justizdienst.

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Generalisten sind gefragt

Hat man den Schritt in den Justizdienst hinter sich gebracht, ist die Generalisierung aber noch nicht am Ende. Richter absolvieren nach ihrer Einstellung zunächst eine mehrjährige Probezeit, während der sie an verschiedenen Gerichten mit unterschiedlichen Rechtsgebieten betraut werden, um Erfahrungen in anderen Gerichtsbarkeiten oder bei der Staatsanwaltschaft zu sammeln.

Und sich auch im jeweils zugewiesenen Dezernat muss sich der Einsteiger in unterschiedliche Tätigkeitsfelder (Richter oder Staatsanwalt) und diverse Rechtsgebiete (z. B. Betreuungsrecht, Familienrecht, Arzthaftungsrecht, Bankenrecht, Jugendstrafsachen, Wirtschaftsstrafsachen) einarbeiten. Gerade diese Abwechslung sorgt aber auch dafür, dass die Arbeit dauerhaft spannend und fordernd bleibt.

Nicht unterschlagen werden sollte dabei, dass die Generalisierung gerade bei Bewerbern, die vertiefte Vorkenntnisse und langjährige Berufserfahrung mitbringen, auch gewichtige Nachteile hat. Die Expertise spezialisierter Rechtsanwälte bleibt auf diese Weise ungenutzt, denn ein Bankrechts- oder Kartellrechtsexperte wird nicht zielgenau in einer entsprechenden Kammer eingesetzt.

Freiheit vs. Manpower

Der Richterberuf als solcher ist auch in der täglichen Arbeit überaus vielfältig. Je nach Tätigkeitsgebiet hat man es dort mit verschiedenen Berufsträgern wie z. B. (ehemaligen) Kollegen aus Einzel-, Boutique- oder Großkanzleien, Polizisten, Bewährungshelfern, unterschiedlichsten Sachverständigen, Jugendamtsmitarbeitern, Betreuern, Insolvenzverwaltern etc. zu tun. Dazu kommen Kläger, Beklagte, Angeklagte und Zeugen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen und Gesellschaftsschichten. Insofern fordert der Beruf ein hohes Maß an sozialer Kompetenz. Derart vielfältige Kontakte mit unterschiedlichsten Menschen können die Kanzleien allein aufgrund ihres Mandantenportfolios nicht bieten. Diese Begegnungen sind immer wieder spannend und können darüber hinaus den Horizont in diverse Richtungen erweitern, z. B. um die Kenntnis der Straßenpreise verbotener Betäubungsmittel oder des beeindruckenden Bedarfs der (Noch-)Ehepartner schwerreicher Leute.

Weiterhin bietet die Richtertätigkeit ein hohes Maß an Selbständigkeit und Flexibilität – es gilt der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. erfolgt die Tätigkeit von Beginn an eigenverantwortlich. Um Anfängern den Berufseinstieg mit Hilfe eines erfahrenen Kollegen zu erleichtern, bieten viele Gerichte mittlerweile jedoch Mentoring-Programme an. Teamarbeit wie in Kanzleien gibt es allerdings nur, wenn am Landgericht die Kammer entscheidet. Allerdings besteht das "Team" dann aus maximal drei Berufsrichtern.

Der Vorteil der großen Freiheit kann es sein, auch große, unter Umständen medienträchtige Verfahren, in Eigenregie zu führen. Demgegenüber kann es aber gerade in solchen Verfahren auch Momente geben, in denen man die Manpower eines Teams aus Anwälten, wissenschaftlichen Mitarbeitern, Personal Assistants und weiterem Support Staff vermisst. Beispielsweise, wenn man ein Zivilverfahren alleine zu entscheiden hat, in dem sowohl Kläger- als auch Beklagtenseite Schriftsätze mit über hundert Seiten und einer entsprechenden Vielzahl von Anlagen einreichen.

"Work-Life-Balance" besser als in Kanzleien

Ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für das Gericht und gegen die Großkanzleiwelt ist natürlich auch die viel beschworene "Work-Life-Balance". Die ist in der Justiz häufig sehr viel ausgewogener als in den Großkanzleien. Natürlich treten Spitzen in der Arbeitsbelastung auf, sei es durch umfangreiche Verfahren, Eilsachen oder die Einarbeitung in ein neues Dezernat. Insgesamt ist die Arbeitsbelastung aber geringer als in den Kanzleien. Darüber hinaus ist die Justiz sehr familienfreundlich. Der Richterberuf ist in Teilzeit einer Vollzeitstelle absolut gleichwertig. Die inhaltliche Tätigkeit ändert sich mit abnehmendem Arbeitskraftanteil nicht, sondern es wird lediglich der Umfang, sprich die Anzahl der zu bearbeitenden Akten, reduziert.

Wer nicht täglich auf Linoleum laufen, aber trotzdem in die Justiz wechseln mag, dem bietet der Richterberuf an sitzungsfreien Tagen zudem die Möglichkeit, zeitlich flexibel auch außerhalb des Gerichtsgebäudes zu arbeiten. Während mit Heimarbeit lange der Eigentransport von Akten in Papierform und von Dateien auf USB-Sticks verbunden war, macht sich in diesem Bereich mittlerweile die Modernisierung der Justiz und die angestrebte Einführung der E-Akte deutlich bemerkbar.

Einkommensnachteile werden teilweise aufgewogen

Gegenüber diesen Vorteilen steht der wohl größte Negativfaktor: die im Vergleich zur Großkanzlei deutlich schlechtere Bezahlung. Gerade in Ballungszentren wie der Rhein-Main-Region dürfte ein Richtergehalt kaum mehr zum Erwerb eines familiären Eigenheims ausreichen, zumal die Immobilienpreise ebenso wie die Einstiegsgehälter in den Kanzleien aktuell immer weiter in die Höhe klettern. Abgemildert werden die erheblichen Gehaltsunterschiede aber, wenn man die folgenden Faktoren berücksichtigt: Legt man die Arbeitszeit zugrunde, ergibt sich bei Umrechnung des Monatslohns auf Stunden schon ein positiveres Bild. Im Übrigen steigt die Besoldung unabhängig von etwaigen Beförderungen mit zunehmender Berufserfahrung. Außerdem sollten im Rahmen des Einkommensvergleichs die Beihilfe und die Altersversorgung als Pensionär berücksichtigt werden. Und um auf ähnliche Ruhestandsbezüge zu kommen wie ein Richter, muss ein Rechtsanwalt einen erheblichen seines Einkommens in die private Altersvorsoge investieren.

Die Tätigkeit im Dienste Justitias ist außerdem krisenfest und Urlaubstage verbringt man tatsächlich ohne dienstliches Smartphone oder Laptop. Ungleich höher als im Anwaltsberuf ist zudem das gesellschaftliche Ansehen der richterlichen Tätigkeit, das umso wertschätzender ausfällt, desto jünger man ist.

Wirft man sämtliche Faktoren in die Waagschale, so ist die Justiz eine echte Option zum hektischen Großkanzlei-Job. Das gilt vor allem für Frauen: Anwältinnen wechseln sehr viel häufiger als ihre männlichen Kollegen in die Justiz, oftmals (mittelfristig) auf eine Teilzeitstelle. Um diese Entwicklung zu bremsen, müssten in den Kanzleien familienkompatible vollwertige Teilzeitstellen mit Perspektive geschaffen werden. Auf der anderen Seite müsste die Justiz auch für männliche Hauptverdiener dauerhaft attraktiv ausgestaltet werden, was bspw. über eine allgemein bessere Bezahlung möglich wäre.

Die Autorin Dr. Christine Schröder ist seit Sommer 2010 in der hessischen Justiz tätig, zurzeit als stellvertretende Vorsitzende einer allgemeinen Strafkammer am Landgericht Frankfurt am Main. Davor war sie nach ihrem zweiten Staatsexamen 2007 ein halbes Jahr promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin und sodann als Associate in einer Frankfurter Großkanzlei tätig, bis sie nach insgesamt drei Jahren in die Justiz wechselte.

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