
Seit Jahren liegen zwei Nachbarn im Streit, einer installierte nun sogar eine Kamera an seiner Hauswand, weil er Angst hatte, dass der andere sein Grundstück betreten könnte. Erlaubt ist das nicht, entschied das LG Frankenthal.
Mehr lesenSeit Jahren liegen zwei Nachbarn im Streit, einer installierte nun sogar eine Kamera an seiner Hauswand, weil er Angst hatte, dass der andere sein Grundstück betreten könnte. Erlaubt ist das nicht, entschied das LG Frankenthal.
Mehr lesenWenn Menschen sich bei Polizeikontrollen oder Festnahmen wehren und Polizisten Gewalt anwenden, gibt es danach oft gegenseitige Schuldzuweisungen, die Aufklärung ist schwierig. Das soll sich in Berlin ändern.
Mehr lesenAm Samstag soll in Köln gegen Repression demonstriert werden. Das VG Köln hat entschieden, dass die Polizei festinstallierte Kameras während der Versammlung abdecken muss. Eine Zusage der Polizei, die Kameras auszuschalten, genüge nicht.
Mehr lesenDer Einsatz von Gesichtserkennungssoftware ist nun doch aus dem Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz gestrichen worden. Es gibt laut Bundesinnenminister Seehofer noch "schwierige juristische und praktische Fragen" zu klären.
Mehr lesenDie G20-Krawalle 2017 in Hamburg fanden meist vor eingeschalteten Kameras statt. Die Polizei nutzt bis heute Tausende der Fotos und Videos zur Fahndung. Der Datenschutzbeauftragte wollte die Daten löschen lassen, scheiterte aber vor dem VG.
Mehr lesenEine funktionstüchtige Kamera und eine Attrappe hatte der Mann auf das Grundstück seines Nachbarn ausgerichtet. Beide muss er nun entfernen. Bei letztere bestehe zumindest ein "Überwachungsdruck", der das Persönlichkeitsrecht verletze.
Mehr lesenDie Polizei darf keine Demo-Fotos auf Twitter und Facebook veröffentlichen. Aufnahmen sind nur zur Gefahrenabwehr erlaubt – nicht jedoch zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit, entschied das OVG NRW. Es ließ die Revision zu.
Mehr lesenUm zu kontrollieren, ob seine Untermieter den Müll trennen und sauber sind, ließ ein Mann eine Kamera in der Wohnung anbringen. Seine fragwürdige Begründung dafür schmetterte das AG München ab, die Untermieter durften fristlos kündigen.
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