BMI gibt "Überwachungsgesamtrechnung" in Auftrag: Max-Planck-Institut über­prüft deut­sche Sicher­heits­ge­setze

10.01.2024

Bis Anfang 2025 soll das Institut die Sicherheitsgesetze Deutschlands überprüfen und dabei wesentliche Grundsatzfragen klären: Wie stark ist die Überwachung in Deutschland? Braucht es weniger oder mehr? Und was heißt das für den Rechtsstaat?

Das Max-Planck-Institut (MPI) zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht soll in einer sogenannten Überwachungsgesamtrechnung sämtliche Sicherheitsgesetze in Deutschland überprüfen. Am Dienstag hat das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums (BMI) dem MPI den Zuschlag erteilt. Die Untersuchung steht im Auftrag des BMI und des Bundesjustizministeriums (BMJ).

Konkret soll das MPI folgende Fragen beantworten: Welche tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen haben die bestehenden Überwachungsbefugnisse und deren praktische Anwendung auf die Freiheit und Demokratie? Und wie effektiv sind diese Befugnisse?

"Die Überwachungsgesamtrechnung ist ein wichtiger Baustein der im Koalitionsvertrag vereinbarten Trendumkehr hin zu einer grundrechtsorientierten und evidenzbasierten Innen- und Rechtspolitik", teilte der Parlamentarische Staatssekretär des BMJ, Benjamin Strasser, mit. Es sei in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht nur die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Überwachungsbefugnisse entscheidend. Auch in der Gesamtheit dürfe es kein Übermaß an Überwachung geben, so Strasser.

Die Parlamentarische Staatssekretärin des BMI, Rita Schwarzelühr-Sutter, versprach, die Ergebnisse der Überprüfung würden bei der künftigen Sicherheitsgesetzgebung berücksichtigt werden.

Ein erster Zwischenbericht soll nach einem halben Jahr vorgelegt werden und die Überwachungsgesamtrechnung soll nach einem Jahr, also Anfang 2025, abgeschlossen werden. Damit beginnt die Ampelkoalition nun mit einer Aufgabe, die sie laut Koalitionsvertrag eigentlich schon bis spätestens Ende 2023 erledigen wollte.

Im Anschluss an die Evaluation soll eine Freiheitsrechtekommission eingerichtet werden. Diese soll nach Angaben Strassers den Gesetzgeber beispielsweise beraten, wenn sich die Frage stellt, ob weitergehende Eingriffsbefugnisse wirklich notwendig sind.

Abzuwarten bleibt, wie viel Berücksichtigung die Anfang 2025 zu erwartenden Ergebnisse des Max-Planck-Instituts finden werden, wenn die nächste Bundestagswahl im Spätsommer oder Herbst 2025 stattfinden wird.

hes/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BMI gibt "Überwachungsgesamtrechnung" in Auftrag: Max-Planck-Institut überprüft deutsche Sicherheitsgesetze . In: Legal Tribune Online, 10.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53599/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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