Die Justiz kann nicht wochenlang im Notbetrieb arbeiten. Wenn nur noch Eilverfahren bearbeitet werden, wachsen die Aktenberge. Deshalb geht es jetzt darum, Exit-Strategien zu finden – mit Homeoffice, Videoverhandlungen und Abstandsregeln.
Die Coronakrise trifft die Justiz an vielen Stellen. Das OLG Karlsruhe entschied nun über eine neue Auswirkung: Die U-Haft kann verlängert werden, wenn die Hauptverhandlung wegen der Pandemie verschoben werden muss.
Abgesagte Termine und Forderungen nach längeren Fristen: Auch Bayerns Justiz steckt in der Corona-Krise. Am LG München I kam es am Dienstag zu einem Disput im Gerichtssaal - und einer Strafanzeige gegen einen Richter.
Laut StPO darf die Hauptverhandlung in der Regel für höchstens vier Wochen unterbrochen werden. Weil das angesichts der Corona-Krise zu Problemen führen könnte, diskutiert der DRB eine Gesetzesänderung.
Erfahrene und vernünftig agierende Rechtsanwälte verzichten im Zweifel auf die Formalien der ZPO, findet das OLG Köln. Deshalb sei es okay, wenn die Klageerwiderungsfrist vier Mal verlängert wird. Dagegen zog ein Anwalt vor den VerfGH NRW.
Heute beim Ladendiebstahl ertappt, morgen schon verurteilt – das beschleunigte Verfahren macht's. Niedersachsen hat die Justiz dafür besonders ausgerüstet, es wird immer häufiger genutzt. Jetzt sind auch andere Bundesländer interessiert.
In NRW mussten 2019 sieben mutmaßliche Straftäter aus der U-Haft freigelassen werden, weil sich deren Verfahren zu lange hingezogen hatten. Der Justizminister verteidigt die "rechtsstaatlich begründeten Einzelfälle".
Zu lange für das Protokoll der Hauptverhandlung gebraucht: Weil sich das LG Frankfurt am Main zu viel Zeit ließ, ist ein verurteilter Anhänger der Terrororganisation IS in Frankfurt aus der U-Haft entlassen worden. Das teilte das OLG Frankfurt am...