Entlastung der Gerichte bei Massenverfahren: Bun­des­re­gie­rung besch­ließt Lei­t­ent­schei­dungs­ver­fahren am BGH

16.08.2023

Das Kabinett hat die Einführung des sog. Leitentscheidungsverfahrens am BGH beschlossen. Dadurch sollen grundsätzliche Rechtsfragen in Massenverfahren schneller höchstrichterlich entschieden und die Verfahren effizienter bearbeitet werden.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Regierungsentwurf zur Einführung des Leitentscheidungsverfahrens am Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen. Durch das Verfahren soll es dem BGH möglich sein, über grundsätzliche Rechtsfragen in Massenverfahren auch dann entscheiden zu können, wenn er als Revisionsinstanz gar nicht mehr gefragt ist.

Bedeutung erlangt dieses Verfahren, wenn massenhaft gleichgelagerte Ansprüche einzeln eingeklagt werden. Wird in solchen Massenverfahren Revision eingelegt, könnte der BGH ein seiner Ansicht nach geeignetes Verfahren zum sogenannten Leitentscheidungsverfahren bestimmen. Es wäre ihm dann möglich über wesentliche Rechtsfragen, die auch für die übrigen Verfahren relevant sind, zu entscheiden, selbst wenn sich das konkrete Revisionsverfahren erledigt haben sollte. Auf das einzelne Revisionsverfahren hat diese Entscheidung keine Auswirkung mehr, sie dient aber den Gerichten der unteren Instanzen, bei denen vergleichbare Fälle anhängig sind, als Orientierung.

Entlastung der Justiz durch neue Klage- und Verfahrensarten

Marco Buschmann erklärt hierzu: "Massenverfahren mit vielen tausend Klägerinnen und Klägern sind eine Herausforderung für die Justiz. Wir werden deshalb Leitentscheidungen einführen, in denen sich der Bundesgerichtshof zu solchen grundsätzlichen Rechtsfragen äußern kann, damit bei Amts-, Land- und Oberlandesgerichten schneller und einheitlicher entschieden werden kann." Das Ziel sei schnellere Rechtssicherheit und die Entlastung der Justiz.

Erst im Frühjahr dieses Jahres hatte das Kabinett einen weiteren Entwurf des Bundesjustizministers beschlossen, der die Einführung einer neuartigen Verbraucher-Sammelklage vorsieht. Durch die sogenannte Abhilfeklage sollen mehr als 20.000 Individualklagen entfallen und die Justiz so stark entlastet werden. Die Einführung des Leitentscheidungsverfahrens ergänze daher auch die bereits erfolgte Einführung der neuen Abhilfeklage, resümiert Buschmann.

lmb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Entlastung der Gerichte bei Massenverfahren: Bundesregierung beschließt Leitentscheidungsverfahren am BGH . In: Legal Tribune Online, 16.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52500/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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