Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer spricht in einem Fernsehinterview davon, dass man angesichts des Diesel-Skandals einmal über kollektiven Rechtsschutz nachdenken könne. Dabei ist der schon längst überfällig, findet Robert Peres.
Artikel lesen
Eine AGB-Klausel, nach der jede von einer Bank verschickte SMS-TAN kostenpflichtig ist, wäre unwirksam, so der BGH. Wäre - denn die beklagte Sparkasse bestreitet, überhaupt eine solche Klausel zu verwenden.
Artikel lesen
Eine Autokäuferin kann vom Verkäufer einen Vorschuss verlangen, um den angeblich mangelhaften Wagen zur Überprüfung vorbeizubringen, so der BGH. Ein Urteil mit Auswirkungen auch außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs, meint Gerald Gräfe.
Artikel lesen
Mit Inkrafttreten der neunten GWB-Novelle hat das BKartA neue Kompetenzen erhalten, so auch im Bereich des Verbraucherschutzes. Thomas Grünvogel und Sebastian Hack sehen diese Entwicklung mit gemischten Gefühlen.
Artikel lesen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fluggesellschaften sind trotz der eu-rechtlich garantierten Preisfreiheit im Luftverkehr nach deutschem Recht überprüfbar. Außerdem müssen die Airlines die Nebenkosten aufschlüsseln, so der EuGH.
Artikel lesen
Die AGB des Online-Tickethändlers Eventim sehen eine pauschale "Service-Gebühr" für den Ticketversand und das Selbstausdrucken vor. Das ist rechtswidrig, urteilte nun das OLG Bremen. Die Klauseln seien intransparent.
Artikel lesen
Der EuGH wendet eine EU-Verordnung an und erklärt Bezeichnungen wie "Pflanzenkäse" für rechtswidrig. Ob er das musste, ist fragwürdig. Das Ziel, den Verbraucher zu schützen, hat er aber jedenfalls verfehlt, meint David Ziegelmayer.
Artikel lesen
Unitymedia wollte mit 1,5 Millionen privaten WLAN-Routern das größte Netz von Wifi-Hotspots in Deutschland schaffen. Eigenmächtig geht das aber nicht. Die Kunden müssen dem Einsatz ihrer Router als Hotspots vorher zustimmen, urteilte das LG Köln.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.