Eine funktionstüchtige Kamera und eine Attrappe hatte der Mann auf das Grundstück seines Nachbarn ausgerichtet. Beide muss er nun entfernen. Bei letztere bestehe zumindest ein "Überwachungsdruck", der das Persönlichkeitsrecht verletze.
Im Rechtsstreit um ein angebliches Geheimkonto von Franz Josef Strauß hat der älteste Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten einen Teilerfolg erzielt. Das LG Köln untersagte einem Buchverlag eine Aussage zur Höhe des Erbes.
Gäste loben bei den Google-Bewertungen im Internet die schnelle Bedienung im Bräustüberl Tegernsee - trotzdem gab der US-Konzern lange Wartezeiten an. Kurz vor der mündlichen Verhandlung hat Google den Unterlassungsanspruch anerkannt.
Einen Mann blenden die Dachpfannen seines Nachbarn angeblich so stark, dass er nur noch mit gesenktem Kopf durch sein Wohnzimmer laufen kann. Das OLG Hamm zu der Frage, wie stark Dachpfannen das Licht reflektieren dürfen.
Der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb zieht zum zweiten Mal gegen Amazon zu Felde – und gewinnt diesmal vor dem BGH. Den langen und weiter andauernden Markenrechtsstreit um unerwünscht angezeigte Konkurrenzprodukte erklärt David Ziegelmayer.
Die Weitergabe von heimlichen Ton- und Filmaufnahmen an Dritte kann Straftatbestände erfüllen. Verdeckte Aufnahmen können laut OLG Köln deshalb auch dann einen Unterlassungsanspruch begründen, wenn sie nicht gesendet werden.
Im Streit um angeblich gestohlene Krebsmedikamente hat das LG Berlin der Unterlassungsklage einer Brandenburger Pharmafirma gegen den Fernsehsender RBB teilweise stattgegeben. Der Sender erwägt eine Berufung gegen die Entscheidung.
Auf vielen Friedhöfen ist Werbung per Satzung verboten. Ein Steinmetz, der an seine Kunden kostenlose Blumenvasen mit seinem Werbedruck verteilt hat, muss nun ein Ordnungsgeld zahlen.