Nach Äußerungen in der Talkshow "Anne Will", darf das BMI nun auch eine Aussage aus einer Pressemitteilung nicht wiederholen. Wird behauptet, dass "bewusst gesetzliche Regelungen missachtet wurden" greife dies Ermittlungen vor, so das OVG Bremen.
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Ein Anwalt staunte nicht schlecht: Er hatte der Wochenzeitung DIE ZEIT ein Interview gegeben und dieses mit dem ZEIT-Logo auf seiner Website verlinkt. Daraufhin rügte die FAZ die Verletzung von Markenrechten – und zwar der Konkurrenz.
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Gewerkschaftsboss Claus Weselsky hat im Streit um die Werbeanzeige des Autovermieters Sixt verloren. Er muss sich sein Bild mit der Unterschrift "Mitarbeiter des Monats", mit dem Sixt geworben hat, gefallen lassen, so das OLG Dresden.
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Ob das Werner-Rennen in der Gemeinde Hasenmoor stattfinden kann, ist noch nicht sicher. Die 14 Anlieger, die gegen die Veranstaltung vorgingen, hatten vor dem VG Schleswig-Holstein keinen Erfolg. Ein zweiter Antrag ist aber noch anhängig.
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Im Ortsteil Maleck der Stadt Emmendingen hat das Glockengeläut der Gemeinde eine seit Jahrzehnten bestehende Tradition. Einem Anwohner wurde es nun zu laut. Das OLG Karlsruhe entschied aber, dass er mit dem Geläut leben muss.
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Das BMI darf eine Äußerung über die ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle in Bremen nicht wiederholen. In einer Talkshow wurde sie unter anderem als "hochkriminell" bezeichnet. Das VG Bremen hat das nun vorerst untersagt.
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Die AfD hatte dem Bundesumweltministerium vorgeworfen, Steuergelder für den US-Präsidentschaftskampf von Hillary Clinton ausgegeben zu haben. Eine unwahre Tatsachenbehauptung, die die Partei nun richtigstellen muss, so das LG Berlin.
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2015 läuft ein Pegida-Anhänger mit einem Galgen durch Dresden - reserviert für die Bundeskanzlerin und ihren damaligen Vize. Später bietet er eine Miniaturnachbildung im Internet an. Ex-Außenminister Gabriel will das nicht hinnehmen und klagt.
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