Auch der BFH hat Cum-Ex-Transaktionen inzwischen als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Begründung, mögliche Auswirkungen und die Grenzen des Urteils beleuchten Christoph Knauer und Sören Schomburg.
Der Bundesfinanzhof sieht Cum-Ex-Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig an und schafft damit Rechtsklarheit. Die Revision eines Pensionsfonds gegen eine Entscheidung des FG Köln wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Der Prozessauftakt für Hanno Berger am LG Wiesbaden wurde jüngst auf den 12. April terminiert. Mit dem 4. April steht nun auch das Datum für den ersten Verhandlungstag am LG Bonn fest.
Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes zieht nach wie vor weite Kreise. Der Zoll muss sich mit einer hohen Zahl von Anzeigen wegen des Verdachts der Geldwäsche beschäftigen.
Ein Wirtshaus ist durchaus ein "bargeldintensiver Betrieb" - und Gastronomen mit altmodischer analoger Kasse können Einnahmen ohne große Mühe vor dem Fiskus verstecken. Beklagenswert, aber nicht verfassungswidrig, urteilt der BFH.
Der Deutsche Fussball Bund sieht sich erneut staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegenüber. Es geht um den Vorwurf der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Sachzuwendungen des langjährigen Sponsors Adidas.
Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck ist wegen Steuerhinterziehung angeklagt worden. Die zugehörigen Ermittlungen wurden bereits im Jahr 2019 bekannt. Zuletzt stand der Koch im Zusammenhang mit der Insolvenz seiner Betriebe im Rampenlicht.
Wer als Schornsteinfeger sein "hoheitlich zu führendes Kehrbuch" nicht ordentlich führt, kann als unzuverlässig gelten und den Job verlieren, so das VG Trier.