Vor einem halben Jahr wurde das Sommermärchen-Verfahren rund um die Fußball-WM in Deutschland 2006 eingestellt. Mit einem Urteil war nicht mehr zu rechnen. Doch nach einem Beschluss des OLG Frankfurt geht das Verfahren nun weiter.
Bereits 2020 wurde er festgenommen, nun erging das Urteil im Fall des ehemaligen Oberstaatsanwalts Alexander B.: Wegen Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung muss der Jurist sechs Jahre in Haft.
Sieben Monate nach seiner Festnahme ist ein weiterer Strippenzieher hinter den Cum-Ex-Geschäften angeklagt. Ihm wird Steuerhinterziehung in zwei besonders schweren Fällen vorgeworfen, der Steuerschaden wird auf 51 Millionen Euro geschätzt.
Sind Richter befangen, wenn sie sich schon in einem anderen Verfahren mit dem Angeklagten beschäftigt haben und sein Verhalten dort als rechtswidrig einstuften? Nein entschied das BVerfG in einem Cum-ex-Fall des Landgerichts Bonn.
Beamte durchsuchen Büroräume einer britischen Kanzlei sowie die Wohnung und den neuen Arbeitsplatz eines früheren Mitarbeiters. Wieder einmal geht es um Cum-Ex-Transaktionen.
Das Urteil im Strafverfahren gegen den Promikoch Alfons Schuhbeck wird dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Das LG München I teilt mit, dass die Begründung zur Revision fristgerecht vorliegt.
Nach seiner Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe hält Alfons Schuhbeck an der Revision fest. Der Promikoch lässt seine Interessen aber nicht mehr von den bisherigen Verteidigern vertreten.
Im Dezember war bereits die Trump Organization wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Nun hat das Gericht auch den langjährigen Finanzchef des Konzerns schuldig gesprochen - und eine Haftstrafe verhängt.