In Texas gilt seit kurzem ein extrem strenges Abtreibungsgesetz. Das US-amerikanische Justizministerium der Biden-Administration ergreift deshalb rechtliche Schritte und klagt gegen den Bundesstaat.
Die Kriminalisierung von Abtreibungen gefährdet die Gesundheit von Schwangeren. Das war die zentrale Botschaft eines digitalen Fachkongresses mit großem Publikum. Christian Rath war dabei.
§ 219a StGB verbietet es Ärztinnen und Ärzten, für Abtreibungen unter Hinweis auf Methoden oder Ähnliches zu werben. Dagegen erhebt die Ärztin Kristina Hänel, die eben wegen solcher Werbung verurteilt wurde, nun Verfassungsbeschwerde.
Eine Gießener Ärztin wurde auch nach der neuen Rechtslage zu Recht wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt. Das OLG Frankfurt a.M. hat ihre Revision verworfen.
Die US-Regierung ging dagegen vor, dass Frauen in der Pandemie Abtreibungspillen vom Arzt auch per Post bekommen können. Der Supreme Court folgte dem Antrag in seiner ersten Entscheidung zu Schwangerschaftsabbrüchen mit Richterin Barret.
Bei der Geburt von Zwillingen litt eines der Babys an schweren Hirnschäden, war aber lebensfähig. In Absprache mit der Mutter töteten die Ärzte dieses. Von straffreiem Schwangerschaftsabbruch kann dabei keine Rede sein, so auch der BGH.
Vor einigen Tagen entschied das polnische Verfassungsgericht, dass Schwangerschaftsabbrüche auch bei schweren Fehlbildungen des Kindes verfassungswidrig seien. Seitdem halten die Proteste in Polen an.
Nimmt eine Schwangere wiederholt Alkohol zu sich, so kann dies das ungeborene Kind schwer schädigen. Ab wann das Kind dann einen Anspruch auf Opferentschädigung hat, hat nun das BSG erstmalig höchstrichterlich entschieden.