Die AfD-Politikerin Alice Weidel hat ihre Beschwerde gegen den Beschluss des LG Hamburg zurückgenommen. Der Moderater der Satiresendung "extra 3" hatte Weidel als "Nazi-Schlampe" bezeichnet.
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Weil sie geheime militärische Lageberichte veröffentlicht hat, wird die WAZ von der Bundesrepublik verklagt. Nun legt der Bundesgerichtshof die Sache dem EuGH vor. Eine Chance für die europäische Grundrechtsdogmatik, meint Ansgar Koreng.
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Gerichte müssen Entscheidungen in Zivilsachen in anonymisierter Form herausgeben. Mit einem aktuellen Urteil formuliert der BGH sogar eine Pflicht der Justiz zur Publikation. Ausnahmen sind nun kaum mehr begründbar.
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Die streitige Äußerung des Moderators der Satire-Sendung "extra 3" des NDR bezog sich aus Sicht des LG Hamburg klar satirisch auf Weidels Forderung, die politische Korrektheit abzuschaffen. In der AfD zeigt man sich empört.
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Sind die Comedians Carolin Kebekus und Serdar Somuncu verheiratet? Man weiß es nicht, nach dem Zivilprozessrecht musste das OLG Köln aber davon ausgehen. Deshalb habe ein Magazin auch über ein "Verhältnis" der beiden berichten dürfen.
Wer sich als Prominenter im öffentlichen Raum bewegt, muss mit Berichterstattung leben. Das erfuhr jetzt Jörg Kachelmann vor dem BVerfG. In Innenhöfen sieht das anders aus. Martin. W. Huff erklärt die Beschlüsse.
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Die Bezeichnung des früheren Berliner Finanzsenators und eines Unternehmers als "ziemlich beste Freunde" stellt keine Tatsachenbehauptung dar, so das BVerfG. Die Verurteilung des Tagesspiegel zur Gegendarstellung verletzte die Pressefreiheit.
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Der Burda-Verlag publiziert in Kooperation mit dem SWR das "ARD Buffet Magazin" zur gleichnamigen Sendung. Das ist aber eine Umgehung des Rundfunkstaatsvertrags und unlauterer Wettbewerb, entschied der BGH.
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