Der Verein Reporter ohne Grenzen befürchtet, dass der BND seine Kommunikation mittels Quellen-TKÜ überwachen wird. Eine vorbeugende Klage dagegen hielt das BVerwG für unzulässig. Eine Überwachung zeichne sich nicht hinreichend konkret ab.
Knapp eine Woche nach den umstrittenen Durchsuchungen hat das Freiburger Radio Dreyeckland angekündigt, sich rechtlich gegen die Durchsuchung wehren zu wollen. Über die eingelegte sofortige Beschwerde hat das LG bislang nicht entschieden.
Der BND setzt auf Journalisten als Informanten - womöglich entgegen einer Weisung des Kanzleramts. Der Deutsche Journalistenverband spricht von einem Skandal, die Linke will das Thema im Kontrollgremium des Bundestages zur Sprache bringen.
Weil der Radiosender Dreyeckland Hinweise auf das Archiv der verbotenen Vereinigung "linksunten.indymedia" verlinkte, wird strafrechtlich ermittelt - dazu wurde bei dem Sender eine Razzia durchgeführt. War das rechtswidrig?
Ein OLG hatte einer Zeitung untersagt zu schreiben, dass eine sektenähnliche Gemeinschaft den Staat ablehnen würde. Das sei nämlich nicht belegt. Das BVerfG bewertete den Fall jedoch anders.
Die AfD hatte sich vergeblich gegen die Praxis des BVerfG gewandt, Pressemittteilungen zu eigenen Urteilen bereits vor Urteilsverkündung an Journalisten herauszugeben. Der VGH Baden-Württemberg bestätigte nun die Ansicht des VG Karlsruhe.
Nachdem eine Historikerin der früheren ARD-Korrespondentin vorwarf, sie verbreite Falschaussagen und stehe dem Kreml nah, reagierte Krone-Schmalz mit einer Abmahnung. Jetzt zieht sie diese weitgehend zurück. Aus Sorge vor einer Gegenklage?
Das Online-Portal "FragDenStaat" klagte gegen den Bundespräsidenten. Es wollte Informationen zu Begnadigungen der vergangenen Jahre erhalten - einem Institut, das in einem Rechtsstaat nichts verloren habe.