Die Behörden müssen einem Bild-Journalisten nicht die Namen von Richtern und Staatsanwälten nennen, die nach Ende der DDR Fuß in der bundesrepublikanischen Justiz fassen konnten. Ein Teil der Klage war am EGMR aber erfolgreich.
Das OLG Köln hat einige Aussagen der Bild im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Missbrauchsskandal um den Kölner Kardinal Woelki untersagt. Einige Äußerungen seien unwahre Tatsachenbehauptungen, stellte das OLG fest.
Weil Radio Dreyeckland einen Link zur Archivseite der verbotenen Plattform linksunten.indymedia setzte, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und Wohnungen. Ob das rechtens war, muss nun das LG Karlsruhe entscheiden.
Das BVerfG hat die Beschwerden von fünf Freiburgern nicht zur Entscheidung angenommen, die das BMI zu den Betreibern einer verbotenen Internetplattform zählt. Eine zentrale Frage der Pressefreiheit im Netz bleibt damit vorerst unbeantwortet.
Das Projekt des Bundesjustizministeriums "Libra Rechtsbriefing" ist laut einem Gutachten verfassungswidrig, weil es gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit in der Presse verstoße. Das BMJ will das Projekt nun offenbar beenden.
Der Verein Reporter ohne Grenzen befürchtet, dass der BND seine Kommunikation mittels Quellen-TKÜ überwachen wird. Eine vorbeugende Klage dagegen hielt das BVerwG für unzulässig. Eine Überwachung zeichne sich nicht hinreichend konkret ab.
Knapp eine Woche nach den umstrittenen Durchsuchungen hat das Freiburger Radio Dreyeckland angekündigt, sich rechtlich gegen die Durchsuchung wehren zu wollen. Über die eingelegte sofortige Beschwerde hat das LG bislang nicht entschieden.
Der BND setzt auf Journalisten als Informanten - womöglich entgegen einer Weisung des Kanzleramts. Der Deutsche Journalistenverband spricht von einem Skandal, die Linke will das Thema im Kontrollgremium des Bundestages zur Sprache bringen.