Erstmals hat das BVerfG an diesem Freitag einen "Wochenausblick" veröffentlicht. Dieser ist Teil der neuen Pressestrategie des BVerfG, die ab dem 1. September 2023 in Kraft tritt. Christian Rath stellt sie vor.
Weil Radio Dreyeckland einen Link zu der verbotenen Plattform linksunten.indymedia setzte, durchsuchte die Staatsanwaltschaft Redaktionsräume und Privatwohnungen. Das LG Karlsruhe entschied nun: Das hat die Rundfunkfreiheit verletzt.
Der Spiegel darf in seinem Leitartikel nicht den Verdacht erwecken, Rammstein-Sänger Till Lindemann setze Frauen unter Drogen, um mit ihnen Sex haben zu können. Damit hält das LG Hamburg an seiner bisherigen Auffasung fest.
Justizminister Buschmann will das Strafrecht entrümpeln. Die Abschaffung von § 353d StGB, der die Veröffentlichung von Entscheidungen aus laufenden Strafverfahren verbietet, wäre besonders sinnvoll. Das zeigt ein neues Urteil des BGH.
Es ist verboten, in laufenden Strafverfahren aus unveröffentlichten Gerichtsdokumenten zu zitieren. Ein Journalist hält die Strafnorm für verfassungswidrig und veröffentlicht trotz des Verbots Beschlüsse zur "Letzten Generation".
Die linksradikale Vereinigung nebst Webseite "Linksunten.indymedia" ist bereits seit 2017 verboten. Fünf mutmaßliche Betreiber sollen deren Inhalte aber weiterhin verfügbar gemacht haben. Ermittler durchsuchten deswegen ihre Wohnungen.
Der Spiegel hatte über den Verdacht berichtet, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten mit K.O.-Tropfen betäubt, um sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Das LG Hamburg hat diese Berichterstattung im Eilverfahren verboten.
Drei verschiedene Fälle musste das LG Frankfurt zu abfälligen Äußerungen über transsexuelle Frauen entscheiden. Die Urteile fielen unterschiedlich aus, in einem ging es um einen Blog von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt.