Die mutmaßliche IS-Terroristin Jennifer W. muss ihre Anwälte behalten. Wie im NSU-Verfahren, als sich Beate Zschäpe mit drei Verteidigern überwarf, zeigt sich: Über deren Bestellung und Abberufung sollte nicht das Gericht entscheiden.
Im Prozess gegen die mutmaßliche IS-Terroristin Jennifer W. hat das OLG München entschieden, dass die beiden Pflichtverteidiger der Angeklagten weitermachen müssen, obwohl W. beantragt hatte, ihnen das Mandat zu entziehen.
Im Verfahren um ein verdurstetes jesidisches Mädchen, das als Sklavin im Irak gehalten wurde, kommt es zum juristischen Tauziehen. Die Verteidiger wollten ihr Mandat niederlegen. Als das nicht gelingt, wandte sich die Angeklagte selbst ans OLG.
Ein Mandant bezahlt seinem Pflichtverteidiger 12.500 Euro Honorar. Dabei weiß er nicht, dass der auch für die Mindestvergütung aus der Staatskasse tätig werden muss. So geht es nicht, der Anwalt muss vorher aufklären, sagt der BGH.
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