Der Bundestag weitete vor drei Jahren die staatliche Parteifinanzierung aus. Dagegen klagten FDP, Linke und Grüne sowie die AfD. Jetzt begann die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts – an einem ungewöhnlichen Ort. Christian Rath war dabei.
Beim BVerfG geht es am Dienstag und Mittwoch um die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. Verschiedene Oppositionsfraktionen hatten sich an das Gericht gewandt. Beide Verfahren werden gemeinsam verhandelt.
Spenden von 132.000 Euro aus der Schweiz haben der AfD nicht nur eine Strafzahlung beschert. Auch ihre Spitzenkandidatin Weidel geriet deshalb ins Visier der Ermittler. Nach mehreren Jahren haben diese ihre Anstrengungen nun eingestellt.
Rund 132.000 Euro von unbekannten Spendern an die AfD waren nach dem Parteiengesetz unzulässig. Die AfD hätte sie unverzüglich zurücküberweisen und dem Bundestag anzeigen müssen. Das hat das VG Berlin entschieden.
Ab der nächsten Wahlperiode könnten der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung erstmals Bundesmittel zustehen, verhindern könnte das wohl nur eine entsprechende Gesetzesinitiative. Verfassungsrechtler halten diese für zulässig.
Das BVerfG hat einen umfangreichen Verhandlungstermin pandemiebedingt verschoben. Es geht um die 2018 außerplanmäßige beschlossene Aufstockung der staatlichen Parteifinanzierung.
Das Portal Abgeordnetenwatch hat aus dem Informationsfreiheitsgesetz keinen Auskunftsanspruch über Parteispenden gegen den Bundestag. Die Regelung müsse hinter dem spezielleren Parteiengesetz zurücktreten, so das BVerwG.
Das VG Berlin hat eine Klage der AfD gegen eine Strafzahlung abgewiesen, die die Bundestagsverwaltung verhängt hatte. Dabei ging es um Werbeaktionen für Jörg Meuthen im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg 2016.