Die Staatsdienst-Karriere von Hans-Georg Maaßen, umstrittener Chef des Verfassungsschutzes auf Abruf, ist offenbar beendet. Innenminister Seehofer versetzt ihn in den Ruhestand. Grund ist eine pikante Abschiedsrede.
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Weil er Flüchtlinge unter anderem als "Quotenneger" bezeichnete und damit gegen seine Neutralitätspflicht verstieß, entfernte das zuständige RDG den AfD-Bundestagsabgeordneten und Staatsanwalt Thomas Seitz aus dem Beamtenverhältnis.
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Im Strafprozess um die Tötung ihres Bruders wollte eine Frau als Nebenklägerin am Prozess teilnehmen. Mit Kopftuch durfte sie aber nicht in den Gerichtssaal. Ein unzulässiger Eingriff in die Religionsfreiheit, entschied nun der EGMR.
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Aus Sicht der AfD hat der Berliner Justizsenator Behrendt mit Aussagen im Bundestagswahlkampf gegen die Chancengleichheit verstoßen. Da er aber nur Fragen eines AfD-Abgeordneten beantwortet hat, herrsche Waffengleichheit, so der VerfGH.
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Berliner Schulen haben sich an das Neutralitätsgesetz zu halten, wonach es Lehrerinnen verboten ist, mit einem Kopftuch zu unterrichten. Mit dem Urteil bestätigte das ArbG Berlin überraschend klar die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Gesetzes.
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Keine Burka, kein Gesichtsschleier, kein Autonomen-Schal: NRW will ein Bundesgesetz, um sämtliche Gesichtsverhüllungen in Gerichtssälen zu verbieten. Die Pflicht zur neutralen Kleidung soll über ein Landesgesetz geregelt werden.
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Das Tragen einer religiös bedingten Kopfbedeckung vor Gericht darf nicht bestraft werden, so der EGMR. Wer sich ansonsten anständig benehme, dürfe nicht bloß sanktioniert werden, weil er religiöse Kleidung nicht ablege.
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