Der Gesetzgeber darf muslimischen Rechtsreferendarinnen verbieten, bei ihrer praktischen Ausbildung im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Dies hat das BVerfG entschieden.
Am Frankfurter Rathaus hängt ein Schild mit der Aufschrift "Respekt! Kein Platz für Rassismus". Die AfD sieht darin einen Verstoß gegen die Grundsätze der staatlichen Neutralität und verlangt, das Schild abzuhängen.
Darf der Verfassungsschutz die AfD öffentlich als "Prüffall" bezeichnen? Das wird jedenfalls nicht der Thüringer VerfGH klären. Der AfD-Landesverband scheitert an der fehlenden Zuständigkeit, hat aber parallel Klage beim VG Weimar erhoben.
Die Ruhrgebietsstadt muss sich nach einem Urteil des örtlichen LG in ihrem Internetauftritt stärker auf kommunale Informationen beschränken. Das städtische Online-Angebot sei in Teilen zu presseähnlich.
Das umstrittene Meldeportal "Neutrale Schule" der AfD ist offline. Die Partei ist einer Verbotsverfügung des Landesdatenschutzbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern gefolgt. Rechtsschutz will sie trotzdem suchen.
Der Verfassungsschutz darf die AfD als "Prüffall" einstufen – aber darf er auch öffentlich darüber berichten? Mit dieser Frage müssen sich auch die Thüringer Verfassungsrichter beschäftigen. Dabei ist noch unklar, ob sie überhaupt zuständig sind.
Das VG Wiesbaden hält den derzeit erprobten Islamunterricht, den das Land selbst gestaltet, für rechtens. Er ist ein Alternativangebot, weil die weitere Zusammenarbeit mit dem umstrittenen türkischen Moscheeverband Ditib ungeklärt ist.
Die Berliner Senatsverwaltung hisst zum CSD Regenbogenflaggen – was vielleicht nicht allen gefällt, aber verfassungsrechtlich unproblematisch sein dürfte. Und auch beflaggungsordnungsrechtlich geregelt abläuft.