Der Vorsänger der BVB-Ultras verpasste 2019 das Revierderby wegen eines Aufenthaltsverbots für die Dortmunder City. Seine Klage hiergegen wies das BVerwG nun endgültig ab. Die Begründung ist überaus examensrelevant.
Rechte der Natur stehen weltweit in den Schlagzeilen – von Ecuadors Verfassung bis hin zu einem bayerischen Volksbegehren. Was hinter derartigen Bestrebungen steht und wie ein solcher Ansatz in der Praxis aussehen kann, zeigt Helen Arling.
Im vergangenen April hat der EuGH entschieden, dass Verbraucherschutzverbände auch ohne Auftrag gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen klagen können. Nun will der BGH wissen, ob das auch für Konkurrenten gilt.
Nach der mündlichen Verhandlung und einer Entscheidung des EuGH schien ziemlich sicher, dass der BGH beim Thema Datenschutz die Klagerechte von Verbraucherschützern stärkt. Doch mit seiner jetzigen Entscheidung überraschte der Senat.
Dürfen Verbraucherschutzverbände wegen Datenschutzverstößen unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Personen klagen? Der EuGH hat dies bejaht. Nun ist der BGH am Zug.
Verbraucherschutzverbände dürfen selbst gegen Facebook wegen Datenschutzverstößen klagen. Einen Auftrag von Betroffenen brauchen sie nicht, entschied der EuGH.
Verbraucherverbände sind bei Datenschutzverstößen im Internet durch Facebook & Co. klagebefugt. Sie dürfen gegen die Unternehmen auch ohne einen konkreten Auftrag von Betroffenen vorgehen, wenn deren Rechte aus der DSGVO verletzt sind.