
Im Jahr 1913 erhielt die Witwe eines Pfarrers Wohngeld auf Grundlage von Normen aus dem Jahr 1739. Am Rechtsstreit um die Erstattung des Geldes lässt sich zeigen, wie staatsnah die evangelischen Christen in Deutschland waren.
Mehr lesenIm Jahr 1913 erhielt die Witwe eines Pfarrers Wohngeld auf Grundlage von Normen aus dem Jahr 1739. Am Rechtsstreit um die Erstattung des Geldes lässt sich zeigen, wie staatsnah die evangelischen Christen in Deutschland waren.
Mehr lesenUrteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts haben Bewegung in die Auseinandersetzung um das kirchliche Sonderarbeitsrecht gebracht. Christian Rath hat eine Tagung der Humanistischen Union verfolgt.
Mehr lesenDie großen Kirchen erhalten aus allgemeinen Haushaltsmitteln derzeit rund 550 Millionen Euro jährlich. Wie kompliziert es werden könnte, die staatlichen Leistungspflichten abzulösen, zeigt zum Beispiel ein Urteil vom 22. November 1920.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht sah 1960 die Glaubensfreiheit eines Gefängnisinsassen nicht verletzt, der die volle Strafe abbüßen musste, nachdem er unter den Gefangenen mit kleinen Belohnungen für den Kirchenaustritt geworben hatte.
Mehr lesenEine Studie der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln wird nicht veröffentlicht, Gutachter halten sie für "keine taugliche Grundlage". Nun übernimmt der Kölner Strafverteidiger Björn Gercke.
Mehr lesenUm die Versorgung der Bevölkerung mit Eis und Getränken zu sichern, dürfen hessische Hersteller in Ausnahmefällen auch sonn- und feiertags produzieren. Der örtliche VG hielt diese Regelung nun aber für unzulässig.
Mehr lesenWer konvertiert ist, muss im Asylverfahren zeigen, dass er es ernst meint und ihm deshalb Verfolgung im Herkunftsland droht. Das BVerfG hat klargestellt, dass Gerichte nicht den Glauben prüfen dürfen. Aber sehr wohl eine mögliche Verfolgung.
Mehr lesenSachsen weigert sich, die Kirche an einer Entscheidung über sonntägliche Arbeit zu beteiligten. Jetzt muss das BVerwG entscheiden. Nicht ausgeschlossen, dass die Leipziger Richter die Beteiligungsrechte von Dritten grundsätzlich stärken.
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