Das BAG hat kirchliche Arbeitsrechtsregelungen entwertet und überflüssigen bürokratischen Aufwand produziert, finden Gernod Meinel und Jakob Degen. Es geht um ein Urteil zu Ausschlussfristen.
Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" kämpft um die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft. Bisher sei sie zu Unrecht nur auf Religionssatire reduziert worden. Nun soll sich das BVerfG mit den "Pastafaris" befassen.
Der langwierige Rechtsstreit um die Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederheirat geht zu Ende. Nach heute geltendem Kirchenarbeitsrecht wäre der Fall anders zu beurteilen, so das Kölner Erzbistum. Das BVerfG soll nicht eingeschaltet werden.
Die katholische Kirche soll ihre Finanzen offenlegen - das fordert ein Recherchenetzwerk, das deshalb stellvertretend gegen das Erzbistum Köln klagte. Das VG wies die Klage nun aber ab: Die Kirche sei keine Behörde im Sinne des Presserechts.
Einmal im Jahr laden die großen christlichen Kirchen die Karlsruher Bundesjustiz zum Empfang. Diesmal warb Erzbischof Georg Gänswein aus dem Vatikan für die katholische Sicht auf Menschenwürde und Recht. Christian Rath war dabei.
In Griechenland dürfen Mönche keine Rechtsanwälte werden. Ein Rechtsanwalt aus Zypern, der mittlerweile als Mönch in einem griechischen Kloster lebt, muss dennoch in Griechenland als Anwalt eingetragen werden, entschied der EuGH.
Von der Uckermark bis nach Straßburg – die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" hat Beschwerde beim EGMR eingereicht. Sie will als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt werden, um Schilder für ihre "Nudelmesse" aufstellen zu dürfen.
Das BAG hat im Fall des von der katholischen Kirche gekündigten Chefarztes das BVerfG umgangen und bekam seine Rechtsauffassung vom EuGH bestätigt. Ex-BAG-Richter Schmitz-Scholemann über Konkurrenz, Kirche und den Fall Egenberger.