Ungewöhnlich deutliche Worte fand ein OVG-Richter im Streit um die Rückholung von deutschen IS-Anhängern. Er empfahl dem Auswärtigen Amt, verfassungsrechtlichen Rat beim BMJV zu suchen – nun wurde er aus Sorge vor Befangenheit ausgeschlossen.
Eigentlich sieht die Badeordnung eines Schwimmbades in Sachsen-Anhalt vor, ohne Bekleidung zu duschen. Das gelte aber nicht für eine gläubige Muslimin vor dem Schwimmunterricht, die sich nur vor ihrer Familie nackt zeigen dürfe, so das VG Halle.
Deutsche Gerichte ächzen unter der Last von Verfahren gegen islamistische Terroristen. In Frankfurt befasst sich eine Staatsschutzkammer nur mit Anklagen gegen Islamisten - und sammelt dabei nützliches Wissen für künftige Prozesse.
Die Bundesanwaltschaft hat eine IS-Rückkehrerin verhaften lassen - zuvor hatte der BGH schon einmal den Haftbefehl ausdrücklich abgelehnt. Ein weiterer Entwicklungsschritt im Umgang mit IS-Rückkehrerinnen.
Die Familie eines IS-Kämpfers muss zurück nach Deutschland geholt werden. Die Verhältnisse in dem Camp, in dem die Familie lebt, seien so katastrophal, dass das Leben der Kinder akut gefährdet sei, so das VG Berlin.
Beim VG Berlin will ein mutmaßlicher IS-Unterstützer per Klage erreichen, dass die Bundesregierung ihn aus der Haft in Syrien zurückholt. Die Rückhol-Klage ist nicht die erste beim VG Berlin, und auch der EGMR ist mit der Rückholpflicht befasst.
Im Rahmen einer islamischen Hochzeit versprach der Bräutigam seiner Angetrauten eine Pilgerreise nach Mekka als sogenannte Morgengabe. Nach der Scheidung wollte sie diese nun einklagen - vergeblich.
Weil "anstoßerregende Krankheiten" unter einem Burkini nicht zu sehen seien, hat die Stadt Koblenz sie in ihrer Badeordnung verboten. An Neoprenanzügen für Sportschwimmer störte sich dagegen niemand. So geht's nicht, entschied das OVG.