
Einem ehemaligen Anwalt wurde 1960 attestiert, dass die Bremer Behörden ihn zu Recht als Objekt des Erkennungsdienstes behandelten – 23 Jahre, nachdem die Gestapo wegen des Verdachts homosexueller Handlungen gegen ihn vorgegangen war.
Mehr lesenEinem ehemaligen Anwalt wurde 1960 attestiert, dass die Bremer Behörden ihn zu Recht als Objekt des Erkennungsdienstes behandelten – 23 Jahre, nachdem die Gestapo wegen des Verdachts homosexueller Handlungen gegen ihn vorgegangen war.
Mehr lesenLGBT+ Juristen haben es am Arbeitsplatz immer noch schwer, sich zu öffnen und Wertschätzung zu erhalten. Das möchte die Aktion "Gesicht zeigen" ändern und veröffentlicht eine Liste mit 40 LGBT+ Juristen, die beweisen, dass es auch anders geht.
Mehr lesenDie geplante Reform des Sorgerechts aus dem BMJV sorgt bei Familienrechtlern auf Unverständnis: Entgegen den Empfehlungen einer hochkarätigen Arbeitsgruppe soll es auch weiterhin kein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter geben.
Mehr lesenAuch wenn sexuelle Handlungen einvernehmlich erfolgten, drohte ein Verfahren vor dem Truppendienstgericht – und das war nur eine Form der Diskriminierung von Homosexuellen in der Bundeswehr. Dafür sollen sie nun Entschädigungen kommen.
Mehr lesenVor dem sächsischen Justizministeriums weht eine Regenbogenflagge. Ein Zeichen der Vielfalt und der Toleranz, sollte man meinen. Ein Bürger sah darin aber eine ganze Reihe von Grundrechtsverletzungen und zog vor Gericht.
Mehr lesenDubiose Konversionstherapien, mit denen Homosexuelle vermeintlich "geheilt" werden sollen, werden künftig zumindest teilweise verboten. Der Bundesrat stimmte heute einem entsprechenden Gesetz von Bundesgesundheitsminister Spahn zu.
Mehr lesenEin neues Gesetz in Ungarn verbietet es, Personenstand und Vornamen zu ändern. Dies trifft insbesondere trans- und intergeschlechtliche Menschen, deren Rechte Ministerpräsident Orban damit weiter beschneidet.
Mehr lesenSeit 2005 ist der 17.Mai Aktionstag der LSBTI-Community. An diesem Tag vor 30 Jahren strich die WHO Homosexualität von ihrer Krankheitsliste. Rechtlich gäbe es in Deutschland noch viel zu tun, meint Gabriela Lünsmann im Interview.
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