Ein Entwurf aus dem BMAS will die Rechtsstellung von Betriebsräten beim Thema Homeoffice stärken. Doch ein zusätzliches Mitbestimmungsrecht in Sachen mobiles Arbeiten will die Union nicht: Das Kanzleramt besteht auf Streichung der Regelung.
Die SE ist attraktiv, weil ihr Mitbestimmungsstatus grundsätzlich vereinbart werden kann. Bei SAP aber wollen die Gewerkschaften ihre Sitze behalten und bekommen Unterstützung vom BAG. Patrick Mückl und Mareike Götte mit den Einzelheiten.
Streikten die Mitarbeiter, haben Unternehmen früher gern Leiharbeitnehmer ersatzweise eingesetzt. Das AÜG verbietet dies allerdings inzwischen - und zwar völlig zu Recht, wie das BVerfG nun befand.
Die Gewerkschaft Verdi durfte Amazon-Mitarbeiter auf dem Parkplatz direkt vor dem Betrieb ansprechen und zum Streik auffordern, entschied das BAG. Die Verfassungsrichter hielten diese Entscheidung nun für rechtens.
Eine nachträglich geschaffene Norm im TVG soll Minderheitsgewerkschaften schützen, genau die wehren sich jetzt jedoch gegen die Regelung. Das BVerfG ließ sie allerdings erst einmal abblitzen und verwies sie an die Fachgerichte.
Will ein Gericht eine Äußerung per einstweiliger Verfügung untersagen, muss es den Betroffenen stets zuvor anhören. Dies unterstrich das BVerfG nun erneut in einem Streit zwischen zwei Polizeigewerkschaften.
Im Kreis Coesfeld musste ein großer Fleischbetrieb zu Recht schließen, bestätigte das VG Münster am Wochenende. Unter anderem wegen "unzureichender Vorsichtsmaßnahmen" in der Fabrik gebe es keine andere Option.
Mit ihren Tarifverträgen können Gewerkschaften auch nicht gebundene Arbeitgeber aus der Branche verpflichteten – wenn sie für allgemeinverbindlich erklärt werden. Einen Anspruch darauf gibt das Grundgesetz aber nicht her, so das BVerfG.