Besserer Job, mehr Geld und zudem keine Verpflichtungen. Im Fall des freigestellten Polizeigewerkschafters Wendt ging das über Jahre unbeanstandet auf Staatskosten. Das haben Sonderermittler nun nachgewiesen.
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Jahrelang wurde Polizeigewerkschaftsboss Rainer Wendt mit Steuergeld als Polizist bezahlt, obwohl er als solcher nicht im Dienst war. Vielmehr sei er rechtswidrig befördert worden, heißt es im Abschlussbericht der Sonderermittler.
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Verbeamtete Lehrer dürfen nicht streiken. Doch das könnte sich ändern: Das BVerfG verhandelt über vier Fälle, in denen sich Lehrer an Gewerkschaftsprotesten beteiligt haben. Die Entscheidung würde sich auf alle Beamte auswirken.
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Der Polizeigewerkschaftschef Rainer Wendt wurde jahrelang bezahlt, obwohl er kaum zum Dienst erschien - deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft u. a. wegen Untreue gegen die dafür Verantwortlichen. Nun ist das Verfahren beendet.
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Das BVerfG klärte mit zwei Beschlüssen vom 1. Oktober 1987 die Befugnisse Parlamentarischer Untersuchungsausschüsse. Anlass gab die Affäre um das Wohnungsunternehmen "Neue Heimat" – ein prägendes Ereignis in der alten Bundesrepublik.
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Jahrelang soll der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, trotz Freistellung einen Polizistensold bezogen haben. Strafbar hat er sich damit aber wohl nicht gemacht, so ein Bericht des Justizministers NRW.
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Wer wirkt im Hintergrund an Gesetzen mit? Eine aktuelle Studie zeigt, welche Lobbyisten den größten Einfluss auf die Gesetzgebung haben. Führend ist der Deutsche Gewerkschaftsbund, doch auch Anwälte dürfen ein Wort mitreden.
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Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Zwar ist der Gesetzgeber zur Nachbesserung angehalten, das Gesetz bleibt aber in Kraft, urteilte das BVerfG.
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