Alter, kognitive und körperliche Gebrechen allein sind nicht per se ein Grund, eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs für unwirksam zu erklären, bestätigte das LG Bonn nun die Vorinstanz. Daraufhin kam es zu einem Vergleich.
Anders als das LG Bielefeld findet das OLG Hamm, dass die Nährwertangaben auf der Vorderseite einer Knuspermüsli-Verpackung "pro Portion" angegeben werden dürfen. Die Energiewerte für 100 Gramm müssten vorne nicht wiederholt werden.
Der erste Medikamentenautomat bleibt verboten. Auch das OLG Karlsruhe kam zu dem Ergebnis, dass das Geschäftsmodell von Docmorris wettbewerbswidrig ist. Der Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bleibe Apotheken überlassen.
Vor zehn Jahren wurde der 5. Mai zum "Welttag der Handhygiene" ausgerufen. Natürlich ist auch dies ein Datum, das zu wichtig ist, als dass es Juristen allein Menschen in medizinischen Berufen überlassen könnten.
Das Internetportal "Frag-den-Staat" darf eine Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung zum womöglich krebserregenden Pflanzenschutzmittel Glyphosat nicht veröffentlichen. Grund ist das Urheberrecht.
Nach dem illegalen Vertrieb auch schadhafter Arzneimittel kommt ein neues Gesetz. Neben Neuregelungen zur Arzneimittelüberwachung sind darin auch Regressansprüche der Krankenkasse bei Rückrufen vorgesehen, erklärt Nikolas Gregor.
Wer an einer "Durchfallerkrankung erheblicher Ausprägung" leidet, muss jederzeit eine Toilette aufsuchen können. Im Flugzeug könnte sich das schwierig gestalten, so das OLG Celle. Eine Reiserücktrittsversicherung muss deshalb zahlen.
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Der Hamburger Senat hat ein Gesetz für einen besseren Gesundheitsschutz in Shisha-Bars beschlossen. Es drohen strenge Auflagen für die Betreiber. Dass sich die Anzahl der Bars dadurch reduzieren könnte, nehme man "billigend in Kauf".
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