Unlängst hatten wir über die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Quellen von netzpolitik.org berichtet. Wie nun bekannt wurde, sind auch die Journalisten selbst ins Visier der Strafverfolgungsbehörde gerückt. Ein historischer Vorgang.
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Die Redaktion erfuhr es aus den Medien: Der Verfassungsschutz hat Strafanzeige gegen Quellen des Online-Portals netzpolitik.org gestellt. Die Redakteure müssen mit Ermittlungen in ihrem Umfeld rechnen. Das Leben für Whistleblower wird härter.
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Als Konsequenz aus den Ermittlungsdesaster im Fall NSU sollen die Verfassungsschützer in Bund und Ländern künftig enger zusammenarbeiten und strengere Regeln für den Einsatz von Informanten beachten.
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Die Regierung lehnt ab, wozu sie verpflichtet ist: Dem NSA-Untersuchungsausschuss Einblick in die Liste geheimer Spähziele zu gewähren. Die Einführung einer "Vertrauensperson" hierzu ist halbseiden und überflüssig, kommentiert Christoph Smets.
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Bürgerrechtsgruppen haben die digitale Überwachung durch BND und NSA als massiven Eingriff in die Grundrechte verurteilt. Bei der Vorstellung des "Grundrechte-Reports" mahnt die Sprecherin des CCC an, dass Nachrichtendienste kaum kontrolliert würden.
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Als Konsequenz aus dem Ermittlungsdesaster im Fall der rechten Terrorzelle NSU will die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Verfassungsschützer in Bund und Ländern neu ordnen. Das Kabinett brachte dazu am Mittwoch eine lange diskutierte Reform auf...
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Die Vorgabe war klar: Das Material für das NPD-Verbotsverfahren sollte diesmal keine Informationen von V-Leuten enthalten. Die Innenminister gaben dafür eigens Testate ab. Doch das reicht dem BVerfG nicht aus.
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Polens Mitverantwortung für CIA-Foltermaßnahmen ist endgültig. Die Große Kammer des Gerichts wies den Einspruch Polens gegen das Urteil zurück und lehnte ein Berufungsverfahren ab.
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