Im weltweit ersten Strafprozess urteilt ein Gericht über Folterverbrechen des syrischen Geheimdienstapparats. Dass der Ex-Offizier R. in Deutschland vor Gericht steht, hat eine Vorgeschichte, die auch die Grenzen der Strafverfolgung deutlich macht.
Ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma wollte eine CD-ROM mit Grundrissen des Bundestags an den russischen Geheimdienst weitergeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz fing den Brief jedoch ab. Jetzt verurteilte das KG Berlin den Mann.
Bei Auskünften von Nachrichtendiensten kann ein besonderes Offenbarungsinteresse den postmortalen Quellenschutz überwiegen. Das hat der Große Senat des BVerwG zur Spiegel-Affäre von 1962 entschieden.
EU-Staaten, die auf anlasslose Internetüberwachung ihrer Geheimdienste setzen, müssen nach dem Urteil des EGMR strenge Sicherungen vorsehen. Der Gerichtshof verweist auch auf ein BVerfG-Urteil.
Während gewöhnliche Betrüger oder Aufschneider in Wirtschaftsleben und Politik selten das Interesse der Öffentlichkeit gewinnen, galten Hochstapler hingegen stets als besonders reizvoll- nicht zuletzt in den Augen der Justiz.
Verfassungsrechtliche Unsicherheiten bei der geplanten heimlichen Überwachung von Smartphone und PC meldet ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Der Gesetzentwurf hat das Parlament erreicht.
Der Zeuge G hat im Tiergartenmordprozess den russischen Geheimdienst schwer belastet. Doch G ist Journalist, hält seine Quellen anonym. Kann das Kammergericht das Urteil auf seine Aussage stützen?
Die Geheimdienste sollen nun auch dürfen, was der Polizei schon erlaubt ist. Mit der Quellen-TKÜ soll der Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten gelingen. Die SPD gab ihren Widerstand auf – wohl auch für einen Deal.