Weil in der Coronapandemie Präsenzhauptversammlungen nach wie vor untersagt sind, ist die Regelung, die es erlaubt, virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten, nun bis Ende 2021 verlängert worden.
Im Kampf gegen die hohen Infektionszahlen wurden neue Maßnahmen angekündigt. Sie werden sicherlich die Gerichte genauso beschäftigen, wie die bisherigen Maßnahmen auch. Fast alle Bereiche der Gesellschaft sind betroffen.
Die Welt befindet sich im Ausnahmezustand, doch das Verzugsrecht macht da nicht mit. Verzug tritt trotz Krise nach 14 Tagen ein und damit müssen auch Verzugszinsen gezahlt werden. So das AG Frankfurt a.M. zu einer Reisekostenrückzahlung.
Wenden sich die Bundesländer gegen die für 2021 geplante Erhöhung der Anwaltsgebühren? Wegen angespannter Finanzlage in den Ländern könnte der Bundesrat empfehlen, damit bis zum Jahr 2023 zu warten. Der DAV ist empört.
Obwohl sie sich eigentlich in häuslicher Quarantäne aufhalten musste, ging eine 26-Jährige im September in Garmisch feiern. Dass die als "Superspreaderin" bekannt gewordene Frau aber andere infiziert haben soll, ist ihr nicht nachzuweisen.
Die Sperrstunde für Kneipen wird bisher von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Während in NRW eine mögliche Verlangsamung des Infektionsgeschehens das Verbot rechtfertigt, reicht das den Richtern in Osnabrück nicht aus.
Vielerorts gilt mittlerweile auch an öffentlichen Orten im Freien die Maskenpflicht. Für die Heidelberger Altstadt hat das VG Karlsruhe die Regel als unverhältnismäßig eingestuft. Abstand halten reiche aus, so das Gericht.
Nun auch im Norden: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat das sogenannte Beherbergungsbergungsverbot für Touristen aus Gebieten mit hohen Coronazahlen vorläufig außer Vollzug gesetzt. In Hamburg dagegen bestehen die Regeln fort.