Eine Existenzbedrohung für gewerbliche Mieter durch Corona-bedingte Schließungen müsse nicht im Einzefall festgestellt werden, so das KG. Die Nachteile seien vielmehr solidarisch von beiden Parteien zu tragen.
Weil Rauchwarnmelder Pflicht sind, könne der Vermieter Wartungskosten für diese umlegen, so das LG München I. Allerdings müsse der Vermieter das gegenüber dem Mieter ausdrücklich erklären.
Das BVerfG hat eine klare Entscheidung zum Berliner Mietendeckel getroffen: Das Land Berlin hatte keine Kompetenz, denn der Bund hat mit der Mietpreisbremse schon eine umfassende Regelung getroffen.
Wenn ein Mieter in U-Haft sitzt, weil gegen ihn der Verdacht besteht, seinen Vermieter getötet zu haben, dann darf ihm das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Bei Diebstahl sehe das noch anders aus, so das OLG.
Das OVG Berlin-Brandenburg hat das Verbot touristischer Übernachtungen in Berlin bestätigt und den Eilantrag einer Vermieterin abgewiesen. Das Verbot hilft laut Gericht dabei, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Der Bundestag hat klargestellt, wie es sich auf die Miete auswirkt, wenn Laden-, Café- oder Hotelinhaber im Corona-Lockdown schließen müssen. Nun können sich Vermieter und Mieter leichter einigen, erklärt Marvin Rochner.
Wer wegen eines Fehlverhaltens des Vermieters umziehen muss, der kann einige der dadurch entstehenden Kosten ersetzt verlangen. Die Maklerkosten für ein Eigenheim gehören aber nicht dazu, hat nun der BGH entschieden.