Der Prozessauftakt für Hanno Berger am LG Wiesbaden wurde jüngst auf den 12. April terminiert. Mit dem 4. April steht nun auch das Datum für den ersten Verhandlungstag am LG Bonn fest.
Die Pläne für ein Verbot der Kryptowährung Bitcoin durch das Europäische Parlament sind vorerst vom Tisch. Der finale Entwurf für eine Richtlinie für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen wurde entsprechend angepasst.
Die Auslieferung aus der Schweiz ist erfolgt, inzwischen steht mit dem 12. April auch der Verhandlungsauftakt im Cum-Ex-Prozess um Hanno Berger fest. Berger muss dabei offenbar auf neue Anwälte zurückgreifen.
Wegen des russischen Einmarschs in die Ukraine unterbrechen die beiden weltgrößten Kreditkartenanbieter, Visa und Mastercard, ihre Geschäftstätigkeit in Russland.
Nicht als erstes und absehbar auch nicht als letztes Unternehmen reagiert VW auf die russische Invasion in die Ukraine. Der Konzern stoppt die Produktion vor Ort und den Export von Fahrzeugen nach Russland.
Die Deutsche Bank trifft kein Haftungsanspruch im Zusammenhang mit Cum-Ex-Transaktionen der Privatbank Warburg. Das OLG Frankfurt hat ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Die Europäische Union hat sich gegen einen vollständigen Ausschluss Russlands aus Swift entschieden, auch Sberbank und die Gazprombank bleiben Teil des Netzwerks. Sieben andere Banken sind hingegen betroffen.
Die Frist zur Anmeldung im Lobbyregister des Deutschen Bundestags ist abgelaufen. Das Interesse ist mit 2.400 Eintragungen hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Bundestags-Grünen wollen nachbessern.