Werden Werbeanzeigen im E-Mail-Postfach derart eingeblendet, dass sie einer tatsächlichen Mail ähnlich sehen, muss der Adressat zuerst in deren Erhalt eingewilligt haben. Dies urteilte der EuGH in einem Fall aus Deutschland.
Das LG Düsseldorf hatte zu klären, ob bei den Babypflegeprodukten von Bübchen Verwechlungsgefahr mit vergleichbaren Artikeln der Beiersdorf-Marke Nivea besteht. Das Gericht verneinte das nun und wies eine Klage von Bübchen ab.
Die Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgte vergaberechtswidrig, entschied das OLG Rostock. Das Land darf den Vertrag mit dem Hersteller nicht fortführen.
Das EuG weist die Klage von Google gegen eine Entscheidung der EU-Kommission ab. Die Kommission hatte dem Konzern eine Geldstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro auferlegt.
Das Verbraucherportal Verivox verzichtet auf Rechtsmittel und akzeptiert damit eine Rüge, die man sich seitens des OLG Karlsruhe im Oktober eingehandelt hatte. Das Unternehmen sieht sich aber weiterhin im Recht.
Nutzern des Vergleichsportals Verivox werden seitens des Betreibers relevante Informationen vorenthalten. Zu dieser Einschätzung gelangt das OLG Karlsruhe und gibt einer Klage des VZBV statt.
Im Prozess mit dem Spieleentwickler Epic um Zahlungsmöglichkeiten bei Apps hat nun auch Apple Berufung eingelegt. Der Konzern begründet den Schritt unter anderem mit dem Verweis auf den Verbraucherschutz.
Das Münchner Stadtportal "muenchen.de" ist zu presseähnlich und verstößt damit gegen das Gebot der Staatsferne. Zudem enthält es auch zu viel Werbung, so das OLG München. Der Fall wird nun vermutlich vor dem BGH landen.