Die Ärztebewertungsplattform Jameda muss eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken. Auch das LG München I findet, dass Jameda die Rolle des "neutralen Informationsmittlers" verlässt und zahlenden Ärzten "verdeckte Vorteile" gewährt.
Mehrere frühere und aktuelle Ausgestaltungen der Ärzte-Bewertungsplattform Jameda sind unzulässig, so das OLG Köln. Die Plattform gewähre zahlenden Ärzten "verdeckte Vorteile" und verlasse die Rolle des "neutralen Informationsmittlers".
Gäste loben bei den Google-Bewertungen im Internet die schnelle Bedienung im Bräustüberl Tegernsee - trotzdem gab der US-Konzern lange Wartezeiten an. Kurz vor der mündlichen Verhandlung hat Google den Unterlassungsanspruch anerkannt.
Check24 darf den Marktführer HUK Coburg künftig nicht mehr in seinem Kfz-Versicherungsvergleich listen - jedenfalls nicht, ohne auch den Preis der HUK-Policen anzugeben, sagt das OLG Köln.
Das Internetportal Jameda muss nach Ansicht des LG München I gelöschte positive Bewertungen über einen Zahnarzt nicht wieder veröffentlichen. Der Mediziner witterte Schikane, da er sein Premium-Abo kurz vorher gekündigt hatte.
Im Streit um "gekaufte" Produktbewertungen hat Amazon einen Erfolg am OLG Frankfurt erzielt. Drittanbieter dürfen solche Bewertungen nicht veröffentlichen, ohne auf die Entgeltlichkeit hinzuweisen.
Das Bewertungsportal Yelp muss nach einem Urteil des OLG München Schadensersatz an schwach bewertete Fitness-Studios zahlen. Die Art und Weise, wie die Bewertung zustande kommt, stehe im Widerspruch zum Wesen eines Bewertungsportals.
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"Wenn Sie mit unserem Service zufrieden waren, geben Sie doch bitte eine Bewertung ab" - Aufrufe wie diesen dürfen Online-Händler nicht ungefragt ihrer Rechnung hinzufügen, denn der BGH erkennt darin unzulässige Werbung.
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