Im Streit um "gekaufte" Produktbewertungen hat Amazon einen Erfolg am OLG Frankfurt erzielt. Drittanbieter dürfen solche Bewertungen nicht veröffentlichen, ohne auf die Entgeltlichkeit hinzuweisen.
Das Bewertungsportal Yelp muss nach einem Urteil des OLG München Schadensersatz an schwach bewertete Fitness-Studios zahlen. Die Art und Weise, wie die Bewertung zustande kommt, stehe im Widerspruch zum Wesen eines Bewertungsportals.
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"Wenn Sie mit unserem Service zufrieden waren, geben Sie doch bitte eine Bewertung ab" - Aufrufe wie diesen dürfen Online-Händler nicht ungefragt ihrer Rechnung hinzufügen, denn der BGH erkennt darin unzulässige Werbung.
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Ein Arzt sah sich durch eine Ein-Stern-Bewertung bei Google in seinem Ansehen beeinflusst. Zu Recht, findet das LG Lübeck. Schließlich gab es keinen Patienten mit dem angegebenen Nutzernamen. Jedenfalls habe Google das nicht widerlegt.
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Eine Patientin verbreitete auf dem Online-Bewertungsportal Jameda falsche Anschludigungen gegen eine Ärztin, doch die Betreiber der Seite wollten diese nicht löschen. Müssen sie aber, entschied das OLG Hamm.
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Schulnoten für Ärzte, Lehrer und Anwälte: Der BGH hält Bewertungsportale im Internet für datenschutzrechlich zulässig. Aber sie müssen neutral bleiben, erläutert Paetrick Sakowski.
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Das OVG NRW hat entschieden, dass das Internetportal "fahrerbewertung.de", auf dem das Fahrverhalten von Autofahrern unter Angabe des Kennzeichens bewertet und eingesehen kann, datenschutzrechtlich unzulässig ist.
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Ein Beitrag für den sicheren Straßenverkehr oder ein Internet-Pranger? Die Frage hat jetzt das OVG NRW zu beantworten. Ein Portal zum Bewerten von Autofahrern im Internet verstößt nach Ansicht von Datenschützern nämlich gegen das BDSG.
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