Der Gesetzgeber will Verbraucher in Zukunft besser vor falschen Bewertungen im Online-Handel schützen. Das ist gut für die Kunden, meinen Martin Gerecke und Nils Graber. Aber für die Händler wäre mehr drin gewesen.
Das Ärztebewertungsportal Jameda darf Profile bei Verdacht von gekauften Bewertungen mit Warnhinweisen versehen. Dies entschied das OLG Frankfurt im Falle eines Zahnarztes, der behauptete, mit positiven Bewertungen erpresst worden zu sein.
Am Dienstag, 27. Oktober, geht die virtuelle Karrieremesse für Juristen in die nächste Runde. Heute haben Sie noch die Chance, sich kostenlos anzumelden. An dieser Stelle gibt es einen Überblick über Aussteller und Programm.
Wenn Unternehmen auf Google schlecht bewertet werden, kann das geschäftsschädigend sein. Der Internetkonzern muss ungerechtfertigte Negativbewertungen deshalb zügig löschen – auch wenn gerade eine Pandemie herrscht.
Wer bei Google sucht, muss aufpassen: Nur weil eine Unterkunft dort etwa als "Vier-Sterne-Hotel" angezeigt wird, muss das nicht der offiziellen Hoteleinstufung durch die Dehoga entsprechen. Nun muss die Suchmaschine nachbessern.
Bislang diktieren Online-Plattformen ihren Nutzern ihre Bedingungen auf. Mehr Balance im digitalen Machtgefüge verspricht die ab Juli geltende P2B-Verordnung. Jakob Bünemann findet, dass Europa die richtigen Mittel gefunden hat.
In einem weiteren Prozess zwischen Check24 und der HUK Coburg musste der Online-Makler nun eine Niederlage auf ganzer Linie hinnehmen. Das LG Köln hat Check24 erneut eins seiner zentralen Werbeversprechen untersagt.
Wer über Plattformen wie Amazon verkauft, muss sich als Händler unrichtige Kundenbewertungen zu seinen Produkten nicht zurechnen lassen. Thomas Utzerath zu einem Urteil, in dem sich der BGH überraschend deutlich bekennt.