Im Internet boomt das Empfehlungsmarketing, viele verlassen sich auf die Meinung anderer. Nicht nur Restaurants, Hotels oder Ärzte können anonym bewertet werden, sondern auch Arbeitgeber. Wie gehen Kanzleien mit solchen Bewertungsportalen um?
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Internetnutzer dürfen das Fahrverhalten von Personen künftig nicht mehr unter Angabe eines Kfz-Kennzeichens für andere sichtbar bewerten. Bei dem beanstandeten Portal stehe die Prangerwirkung einzelner Fahrer im Vordergrund, so das VG.
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Ärzte, Gastronomen oder Hoteliers sind längst daran gewöhnt, das Feedback ihrer Kundschaft im Netz nachlesen zu können. Die Seite Richterscore will nun zum Bewertungsportal für die Justiz aufsteigen – und stößt dort auf wenig Begeisterung.
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LTO ist die beste Website des Jahres 2016 in der Kategorie Karriere & Bildung. Damit hat das Online-Magazin für Juristen sich beim Publikumspreis "Website of the Year Award 2016" u.a. gegen Wikipedia durchgesetzt.
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Welche Kanzlei hat die höchste Präsenz im Web? Das hat eine PR-Agentur untersucht und Kritik aus der Branche geerntet. Die Methodik sei zu komplex, die Ergebnisse wenig aussagekräftig – und für den Erfolg im Markt auch nicht entscheidend.
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Was passiert, wenn ein Werbender sich um die Löschung seiner markenrechtsverletzenden Onlinewerbung bemüht, dies aber nicht gelingt? Julia Dönch erläutert die aktuelle Antwort des EuGH auf genau diese Frage.
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Für Dienstleister jeder Couleur gibt es im Internet Bewertungsportale, auf denen Einträge anonym verfasst werden können. Doch kommt es zum Streit, muss der Portalbetreiber die Sache aufklären – und kann am Ende selber haften.
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Es bleibt dabei: Das Ärzteempfehlungsportal "jameda" muss Anzeigen von Ärzten, die für Top-Platzierungen bezahlt haben, deutlicher kennzeichnen. Jameda nahm die Berufung gegen ein Urteil des LG München I zurück.
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