Statt Rheumaschmerzen zu lindern, verursachte ein in der österreichischen Kronen-Zeitung abgedruckter Gesundheitstipp bei einer Leserin eine toxische Hautreaktion. Ein Fall für die Produkthaftungsrichtlinie ist das aber nicht, so der EuGH.
Bei Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie versucht der deutsche Gesetzgeber, es allen recht zu machen. Der praktische Nutzen dieses nationalen Alleingangs wird den Schaden für den Digitalen Binnenmarkt aber kaum aufwiegen, meint Tobias Lutzi.
Union und SPD haben sich auf eine große Urheberrechtsreform geeinigt. In letzter Minute gab es noch ein Zugeständnis an die Fußballverbände – aber auch an die Netzcommunity.
Eine ehemalige Jura-Dozentin kann der Presse nicht verbieten, über ihre Plagiate bei Promotion und Habilitation zu schreiben, entschied der BGH. Es verbiete sich eine vorweggenommene Abwägung vor der veröffentlichten Berichterstattung.
Das Europäische Gericht musste sich in einem Markenrechtsstreit zwischen Chanel und Huawei mit der Krümmung und Dicke von Linien auseinandersetzen. Es befand, dass zwar Ähnlichkeit bestehe, es aber auch erhebliche Unterschiede gebe.
Seit drei Jahren sind bei Urteilsverkündungen an Bundesgerichten Kameras zugelassen. Die anfänglichen Befürchtungen der Justiz haben sich nicht bewahrheitet, beeinflusst haben die Kameras Gerichtsarbeit und Berichterstattung trotzdem.
Eine in der österreichischen Kronen-Zeitung abgedruckte Gesundheitsempfehlung führte bei einer Leserin zu Hautvergiftungen. Eine Haftung der Zeitung nach der Produkthaftungsrichtlinie kommt laut Generalanwalt aber nicht in Betracht.
Im Small Talk fragen wir Juristinnen und Juristen, was sie denn so machen. Heute: Niklas Haberkamm, Rechtsanwalt für Medienrecht, Markenrecht und Sport – was er und seine Kollegen machen interessiert auf Facebook rund 10.000 Follower.