Nach einem Beschluss des BVerwG muss sich eine Bundeswehrkommandeurin auf Tinder zurückhaltender äußern: Der Fall Biefang sorgte im Mai für jede Menge Aufregung. Jetzt geht es vor das Bundesverfassungsgericht.
Das Gesetz zum Verbot geschlechtszuweisender Operationen an intergeschlechtlichen Kindern ist in Kraft getreten. Ein wichtiger Schritt, der aber hinter menschenrechtlichen Standards zurückbleibt, meinen Lea Beckmann und Fabrizia von Stosch.
Körper und Ausweis sagen das eine, das eigene Geschlecht ist aber ein anderes? Dann ändert das eingetragene Geschlecht über das TSG, sagt der BGH – doch eine Reform dieses Gesetzes ist absolut notwendig, meint Jessica Heun.
Ein neues Gesetz in Ungarn verbietet es, Personenstand und Vornamen zu ändern. Dies trifft insbesondere trans- und intergeschlechtliche Menschen, deren Rechte Ministerpräsident Orban damit weiter beschneidet.
Nach einem Gesetzentwurf des BMJV sollen geschlechtsverändernde OPs bei Kindern verboten werden, wenn sie nicht medizinisch indiziert sind. Danach soll den Kindern die Entscheidung vorbehalten bleiben, bis sie "die nötige Reife" haben.
Nach einigen Kontroversen in der schwarz-roten Bundesregierung liegt der Gesetzentwurf jetzt vor. Künftig soll es ein drittes Geschlecht im Geburtenregister geben. Opposition und Betroffenen geht das längst nicht weit genug.
Artikel lesen
Großbritannien erkannte es bis 2014 nicht an, wenn Männer, die mit einer Frau verheiratet waren, selbst zur Frau wurden. Weil das auch Folgen für die Rente hat, landete der Fall vor Gericht. Nun war der EuGH am Zug.
Artikel lesen
Um Namen und Geschlecht ändern zu lassen, müssen sich Transsexuelle zwei Mal begutachten lassen. Verletzt das das Persönlichkeitsrecht? Nein, so das BVerfG: Die Begutachtung beruhe nicht auf der Annahme, Transsexualität sei eine Krankheit.
Artikel lesen