Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat das nächtliche Alkoholkonsumverbot der Stadt München gekippt. Zugleich sagen die Richter: Die Beschränkung des Verbots auf "Hotspots" reiche aus.
Unterschiedliche Reisewarnungen, Testpflichten und Quarantäne-Regelungen: Wer in Zeiten von Corona innerhalb der EU reisen will, hat es bislang nicht leicht. Bringt ein neuer Vorstoß aus Brüssel nun Erleichterungen?
Zehntausende demonstrierten am Samstag in Berlin, dabei stürmten 300 bis 400 Demonstranten mit Reichsflaggen die Treppe des Bundestagsgebäudes. Nun fordern Politiker verschiedene Gesetzesänderungen.
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist wesentlich für den demokratischen Rechtsstaat. Trotzdem kann es eingeschränkt werden, auch zum Schutze der Gesundheit. Wie genau das geht, hat das BVerfG am Sonntag gezeigt.
Die für Samstag in Berlin geplanten Versammlungen der Initiative "Querdenken" dürfen stattfinden, das Verbot der Polizei hat keinen Bestand. Das entschied das OVG Berlin-Brandenburg. Die Polizei steht mit einem Großaufgebot bereit.
Lange hielt der Beschluss des VG Berlin nicht. Dieses hatte die für Samstag geplante Anti-Corona-Demo zunächst unter Auflagen erlaubt. Nun haben sowohl die Polizei als auch der Veranstalter Beschwerde gegen die Entscheidung angekündigt.
Die vom Berliner Polizeipräsidenten verbotene Großdemonstration gegen die Corona-Politik darf stattfinden. Das VG Berlin gab am Freitag grünes Licht, allerdings unter Auflagen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehört nicht dazu.
Die unterschiedlichen Regeln infolge der Corona-Pandemie werden vielfach kritisiert. Kanzlerin und Ministerpräsidenten finden auch am Donnerstag keine hundertprozentige Übereinstimmung. Eine Lockerung der Auflagen gibt es aber nicht.