Der Mitarbeiter will ein Schlammrennen mit Hindernissen mitmachen oder wilde Klettersteige entlang kraxeln? Das darf er. Ein Arbeitgeber kann normalen Beschäftigten nicht in die Freizeitgestaltung hereinreden, erklärt Erik Schmid.
Nach dem "Stechuhr-Urteil" des EuGH wird kontrovers diskutiert, welche Folgen sich für das Arbeitsleben ergeben. Verbände warnen vor einer "Zeitreise in die Vergangenheit". Zeit für eine unaufgeregte Einschätzung. Von Michael Fuhlrott.
Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit muss erfasst und dokumentiert werden. Nur so wird effektiver Arbeitnehmerschutz gewährleistet, urteilte der EuGH. Nun muss der Gesetzgeber neue Regeln schaffen, erklärt Michael Fuhlrott.
Es klingt wie eine Gewerkschaftsforderung aus den 80-er Jahren: 36-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Eine bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei hat genau das jetzt eingeführt. Kanzleigründer Bernfried Rose erklärt, wie es dazu kam.
Kindergeld kann bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bezahlt werden. Dies allerdings nur, wenn das Kind in der Ausbildung ist. Eine nebenberufliche Ausbildung schließt den Anspruch aus, so der BFH.
Ein Gastronom wollte einer Kellnerin im Arbeitszeugnis nicht bescheinigen, "in der Karnevalszeit" gearbeitet zu haben. Wie lang der Karneval dauert, war für das Kölner Arbeitsgericht aber sonnenklar - die Frau bekam Recht.
Unternehmen müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter dokumentieren. Dafür müssen die EU-Mitgliedstaaten entsprechende Gesetze schaffen, so der EuGH-Generalanwalt. Wolfgang Lipinski und Florian Denninger zu den arbeitsrechtlichen Folgen.
Nachdem die Karlsruher Richter die Erfurter Kollegen wegen ihrer Rechtsprechung in Sachen sachgrundloser Befristung rüffelten, haben letztere in einem aktuellen Urteil nunmehr ihre Rechtsprechung geändert.
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