Der DAV sieht die Anwaltschaft gerade in der Coronakrise als Garant für den Zugang zum Recht. Sollte sie deshalb auch priorisiert geimpft werden? Edith Kindermann über die Rolle des Berufstands in Zeiten der Pandemie.
Im Small Talk fragen wir Juristinnen und Juristen, was sie denn so machen. Heute: Roya Sangi, Rechtsanwältin in Berlin, die Unternehmen, NGOs und die Bundesregierung vertritt und sich über ein "just perfect" zum Frühstück freut.
Darf der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes nun als Anwalt für die AfD gegen den Verfassungsschutz klagen? Und wenn er nicht durfte, was würde das heißen - für ihn, die Kanzlei und die Klage der AfD, fragt Dr. David Markworth.
David Nink ist Associate in der Praxisgruppe "Digital Business" bei Noerr in Frankfurt. Im Interview erzählt er von seiner Arbeit im IT- und Datenschutzrecht und verrät, was ihn am Anwaltsberuf besonders fasziniert.
Wenn das Faxgerät bei Gericht streikt, muss ein Anwaltsschriftsatz zur Fristwahrung nicht zwingend mittels beA verschickt werden - jedenfalls solange noch keine aktive Nutzungspflicht für das beA gilt.
BRAK und DAV sehen die Anwaltschaft als Berufsgruppe, die bei der Corona-Impfung prioritär zu berücksichtigen ist. Ob die Rechtslage das hergibt, ist zweifelhaft. So richtig einig sind sich nicht mal die Anwaltsverbände selbst.
Anwälte und Anwältinnen sollen sich künftig in allen Gesellschaftsformen und mit mehr Berufsgruppen zusammenschließen können, ein bisschen mehr Erfolgshonorar soll möglich und "Legal Tech" soll geregelt werden.
Das grundsätzliche Recht auf Homeoffice ist da – im Wege einer Rechtsverordnung. An dem gewählten Weg und der Durchsetzbarkeit in der Praxis bleiben Zweifel. Die aktuelle Regelung erläutert Michael Fuhlrott.