Die juristische Presseschau vom 22. September 2015: Zitat­recht bei Exk­lu­siv­be­richten – Straf­f­reie Bei­hilfe zum Lan­des­verrat – letzter Ausch­witz­pro­zess?

22.09.2015

Recht in der Welt

Frankreich – "Recht auf Vergessenwerden": Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat eine informelle Beschwerde des Suchmaschinenbetreibers Google abgelehnt; das Unternehmen hatte sich dagegen gewehrt, Löschanfragen auch für google.com stattzugeben. Nachdem der Europäische Gerichtshof das "Recht auf Vergessenwerden" für europäische Google-Versionen manifestierte, meint CNIL, dass Gleiches auch für google.com gelten müsse und drohte Google mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro, wenn es entsprechenden Löschanfragen nicht nachkomme, melden spiegel.de und FAZ (Joachim Jahn).

Frankreich – Arbeitnehmerdiskriminierung: Die französische Staatsbahn (SNCF) muss an 832 Mitarbeiter eine Entschädigung von je 200.000 Euro wegen Diskriminierung bezahlen. Das Unternehmen hatte in den 70er Jahren marokkanische Mitarbeiter angestellt, ihnen allerdings grundsätzlich keine Aufstiegschancen ermöglicht – zudem blieb den Betroffenen eine Bezahlung nach den Lohnkategorien des öffentlichen Dienstes verwehrt. Die taz (Rudolf Balmer) berichtet über den "historischen Erfolg" der Arbeitnehmer.

Brasilien – verfassungswidrige Parteispenden: Das Oberste Gericht Brasiliens hat Parteispenden von Unternehmen für verfassungswidrig erklärt; sie beeinflussten "den politisch-demokratischen Prozess in negativer Weise". Die taz (Andreas Behn) schreibt über die Bedeutung des Urteils, insbesondere angesichts des Korruptionsskandals um den halbstaatlichen Ölkonzern Petrobas. 

Ungarn – Armee zur Grenzsicherung: Das ungarische Parlament hat beschlossen, die Befugnisse der Polizei und des Militärs gegen Flüchtlinge zu erweitern. So sollen Soldaten dazu eingesetzt werden, die Grenze zu sichern. Schüsse seien erlaubt, solange sie nicht tödlich sind. Die Polizei soll Wohnungen durchsuchen dürfen, wenn ein "Notstand wegen massiver Einwanderung" besteht und die Beamten illegale Flüchtlinge vermuten. zeit.de schildert die ungarischen Maßnahmen in der Flüchtlingskrise.

Sonstiges

"Eyewitness-Projekt": Jeder Bürger soll künftig mit einer Smartphone-App in der Lage sein können, Beweismaterial  zu erzeugen, das den Anforderungen eines Kriegsverbrecher-Prozesses entspricht. Im "Eyewitness-Projekt" haben die International Bar Association und ein ehemaliger Ankläger der UN-Tribunale für Jugoslawien und Ruanda eine App entwickelt, die auch die für das Verfahren relevanten Metadaten, wie GPS-Koordinaten und Zeitpunkt der Aufnahme, festhält. lto.de (Benjamin Dürr) informiert.

VW täuscht über Abgaswerte: Der Autokonzern VW hat in den USA Dieselfahrzeuge vertrieben, welche mit einer Software ausgerüstet waren, die bei Tests günstige Abgaswerte vortäuschte. Die SZ (Heribert Prantl) legt dar, dass es sich hierbei um Betrug handelt und schildert, mit welchen rechtlichen Konsequenzen VW zu rechnen hat. So könnten in den USA auch juristische Personen als solche angeklagt werden und müssten mit hohen Geldstrafen rechnen. Im deutschen und EU-Recht komme vorrangig das Ordnungswidrigkeitenrecht zur Anwendung – allerdings erwarteten die Unternehmen hier hohe Bußgelder.

Auch das Handelsblatt (Thomas Jahn) spekuliert über die rechtlichen Folgen für den Autokonzern und verweist auf ähnliche Fälle. Das US-amerikanische Luftreinheitsgesetz sei hier eindeutig und VW müsse mit Sanktionen in Höhe von 18 Milliarden Dollar rechnen. Zudem werde das Justizministerium wohl auch strafrechtlich gegen VW vorgehen.

Das Letzte zum Schluss

Wenn die Wiesn rufen: Ein 17-Jähriger im Jugendarrest der JVA Stadelheim hatte wohl gehörige Lust auf eine Maß, denn selbst die Gefängnismauern schreckten ihn nicht davon ab, sich auf den Weg zum Oktoberfest zu machen. Weit kam er allerdings nicht. Er schaffte es zwar aufs Dach, musste aber, nachdem er sich bis auf die Unterhose ausgezogen hatte, feststellen, dass seine Kleidung nicht reichte, um sich 18 Meter abzuseilen. Zu seinem Glück ändert der Ausbruchsversuchs nichts an der Dauer seines Arrests, also muss sich die Feierlaune "nur" bis zum kommenden Samstag halten. focus.de zeichnet den missglückten Ausbruch nach.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. September 2015: Zitatrecht bei Exklusivberichten – Straffreie Beihilfe zum Landesverrat – letzter Auschwitzprozess? . In: Legal Tribune Online, 22.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16965/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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