Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2015: Steu­er­be­ra­tung EU-weit / Auf­klärung Interse­xu­eller / pri­va­ti­sierte Grenz­kon­trolle

18.12.2015

Justiz

BVerwG zu BAföG als Einkommen: Bei der Berechnung des Einkommens für die Kita-Gebühren ist auch der Teil des BAföG einzubeziehen, der staatliches Darlehen ist und zurückgezahlt werden muss. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht, wie lto.de berichtet.

BGH zu DVB-T in Hotels: Die Einrichtung von DVB-T-TV in Hotelzimmern ist keine öffentliche Wiedergabe, entschied der Bundesgerichtshof am gestrigen Donnerstag. Hotels müssen daher keine Gebühren an die GEMA zahlen, wenn sie DVB-T-Zimmerantennen einrichten, berichtet lto.de.

BGH zu Filmausschnitten: Verletzt das Senden von Ausschnitten aus Exklusivinterviews das Urheberrecht des interviewenden Senders, oder darf ein anderer Sender die Ausschnitte nach § 51 Urheberrechtsgesetz zitieren? Das Oberlandesgericht Hamburg hielt den Vorgang noch für eine Urheberrechtsverletzung, der Bundesgerichtshof hielt es nicht für ausgeschlossen, dass nur zitiert wurde und verwies zur weiteren Sachaufklärung zurück. Rechtsanwalt Johannes Schäufele schreibt auf lto.de zu den rechtlichen Fragen des Falles.

OLG München – NSU: Spiegel.de (Wiebke Ramm) und zeit.de (Tom Sundermann) fassen den Prozesstag zusammen, an dem Ralf Wohlleben bereits auf erste Fragen zu seiner Aussage antwortete. Die taz (Konrad Litschko) gibt einen Ausblick darauf, was nach der vierwöchigen Pause im NSU-Prozess geschehen wird, nachdem nun Zschäpe und Wohlleben ausgesagt haben. Die SZ (Anette Ramelsberger) würdigt das Durchhaltevermögen des Gerichts und seines Vorsitzenden, bei dessen Ruhe nun die Angeklagten eingebrochen seien. Christian Rath (taz.de) betont, dass für Wohlleben viel von seiner Glaubwürdigkeit abhänge.

OLG München – AGG-Hopping: Nachdem das Landgericht München I eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch AGG-Hopping nicht zum Hauptverfahren zugelassen hat, weil kein Betrug vorliege, hat nun das Oberlandesgericht zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hat Ende November Beschwerde eingereicht, schreibt die taz (Christian Rath).

VG Gelsenkirchen zu Jagd als Tierschutz: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen versagte dem Landesjagdverband NRW das Verbandsklagerecht. Zwar fördere der Verband den Tierschutz, das sei aber nicht sein primäres Ziel, weshalb er nicht als Tierschutzverband im Sinne des Gesetzes angesehen werden könne. Das meldet die taz.

VG Düsseldorf zu Sonntagsarbeit bei Amazon: Nachdem die Bezirksregierung Sonntagsarbeit am vierten Advent bei Amazon bewilligt hatte, hatte Ver.di Klage eingereicht. Um die Erlaubnis doch aufrecht zu erhalten, hat es Amazon mit einem Eilverfahren versucht. Dieses ist nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert, schreibt die SZ. Beschwerde sei jedoch noch möglich.

VG Karlsruhe zu Flüchtlingsunterkunft: Mit Urteil von Anfang Dezember hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden, dass der "massive Zuzug von Bewohnern aus einem fremden Kulturkreis", den Nachbarn als Argument gegen eine Flüchtlingsunterkunft anführten, baurechtlich kein Argument bildet. Es berichtet lto.de.

LG Hannover zu Notwehr: Es war keine Notwehr entschied das Landgericht Hannover im Fall des tödlichen Schusses auf einen Einbrecher. Dieser habe, ohne die Tat begangen zu haben, bereits begonnen wegzulaufen, als ihn der Schuss traf. Der Schütze wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil das Gericht einen minderschweren Fall des Totschlags annahm, berichtet spiegel.de (Philipp Seibt).

LG Nürnberg-Fürth zu Aufklärung bei Geschlechtszuweisung: Obwohl medizinische Lehrbücher 1995 noch etwas anderes behaupteten, hätten die Ärzte eine damals 20-Jährige darüber aufklären müssen, dass sie keine eindeutigen Geschlechtsmerkmale aufwies. Ohne die Aufklärung war ihre Einwilligung in die geschlechtszuweisende Operation nicht wirksam und die Klägerin erhielt vom Landgericht Nürnberg-Fürth Schadensersatz zugesprochen, berichten lto.de und FAZ.

LG Waldshut-Tiengen – Yasminelle: Im Verfahren um die Antibabypille Yasminelle hat das Landgericht Waldshut-Tiengen beschlossen, die Pille zunächst begutachten zu lassen. Das meldet die taz (Franz Schmider). SZ (Josef Kelnberger), Welt (Hannelore Crolly) und FAZ (Klaus Max Smolka) schreiben über das Verfahren, den Fall der jungen Klägerin und was die Pille mutmaßlich anrichtete.

LG Essen – RWE Schadensersatz: Falls der Staat für die Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis Schadensersatz an RWE zahlen muss, dann aber wohl in weit geringerer Höhe als den 235 Millionen Euro, die RWE verlangt. Das ließ der Vorsitzende Richter am Landgericht Essen am gestrigen Donnerstag in der Verhandlung durchblicken, schreibt die FAZ (Helmut Bünder).

StA Mainz – Ode an die Freude: Weil eine AfD-Demonstration vor dem Mainzer Staatstheater stattfand, fanden sich über 100 Mitarbeiter des Theaters an dessen offenen Fenstern wieder und Sangen die Europäische Hymne. Die Polizei untersagte den Gesang und stellte Strafanzeige nach § 21 Versammlungsgesetz wegen Sprengens einer Versammlung. Der Jurastudent Simon Gauseweg begründet auf juwiss.de, warum die Sänger sich nicht strafbar gemacht haben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2015: Steuerberatung EU-weit / Aufklärung Intersexueller / privatisierte Grenzkontrolle . In: Legal Tribune Online, 18.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17911/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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