Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2014: BVerfG zu Richterbesoldung – BGH zu Mieterrechten – BGH zu Kräutermischungen

04.12.2014

Recht in der Welt

China - Todesstrafe gegen Deutschen: Die Zeit (Stefan Willeke) befasst sich im Dossier ausführlich mit einem Deutschen, welcher in China seine Ex-Freundin sowie ihren neuen Partner umgebracht hat. Er wurde wegen dieser Tat im August diesen Jahres zum Tode verurteilt. Derzeit läuft das Berufungsverfahren vor dem Oberen Volksgericht der Provinz Fujian. Der Artikel schildert ausführlich die Ereignisse von der Tat bis zur Berufung und geht dabei auf den möglichen Ausgang des Verfahrens, diplomatische Schwierigkeiten und den Zustand des Täters ein.

IStGH - Kenyatta: Am gestrigen Mittwoch hatte die Anklage einen Antrag auf Vertagung im Prozess gegen den kenianischen Staatspräsidenten Uhuru Kenyatta vor dem Internationalen Strafgerichtshof gestellt. Bislang reichten die Beweise nicht aus, um einen Prozess zu eröffnen. Der Antrag wurde abgelehnt. Nun sei die Anklage angehalten, das Verfahren entweder einzustellen oder weitere Beweise vorzubringen. Die Chefanklägerin Fatou Bensouda ist der Ansicht, Kenia halte möglicherweise belastendes Material gegen Kenyatta zurück. Ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Dies meldet spiegel.de.

Sonstiges

Parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste: internet-law.de (Thomas Stadler) setzt sich mit der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste, speziell des Bundesnachrichtendienstes, auseinander. Besagte Kontrolle funktioniere überhaupt nicht, obwohl entsprechende Rechtsgrundlagen existierten, welche dem Parlament weitreichende Kontrollkompetenzen einräumen. Anhand eines Beispiels wird verdeutlicht, dass Handlungsbedarf bestehe.

Das Letzte zum Schluss

Wundersamer Fristablauf: blog.sowhy.de berichtet von einem wundersamen Fristablauf. Im betreffenden Fall erhielt die Mandantin ein Schreiben des Amtsgerichts vom 04.11.2014. Die Richterin bot ihr statt des Erlasses eines Strafbefehls an, das Verfahren gemäß § 153 Absatz 2 der Strafprozessordnung einzustellen, sofern sie freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis verzichtet. Der Betroffenen wurde eine Frist von zwei Wochen eingeräumt. Ungeduld oder schneller laufende Uhren mögen es bedingt haben, aber merkwürdigerweise wurde bereits am 10.11.2014 der Strafbefehl erlassen.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2014: BVerfG zu Richterbesoldung – BGH zu Mieterrechten – BGH zu Kräutermischungen . In: Legal Tribune Online, 04.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14009/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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