Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2014: BVerfG zu Richterbesoldung – BGH zu Mieterrechten – BGH zu Kräutermischungen

04.12.2014

Justiz

EGMR - MH 17: Der Anwalt Elmar Giemulla vertritt die Angehörigen von Deutschen, welche bei dem mutmaßlichen Abschuss des Flugs MH-17 über der Ukraine ums Leben gekommen sind, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er reichte im November Klage ein und fordert Schadensersatz von der Ukraine. Er ist der Ansicht, diese habe staatliche Schutzpflichten vernachlässigt. Die SZ (Ralph Hötte/Hans Leyendecker) berichtet von den neuen Entwicklungen im Verfahren. Giemulla vertrete mittlerweile die Meinung, die Ukraine habe den Luftraum nicht gesperrt, um die Überflug-Gebühr nicht zu verlieren. Diese betrage bis zu zwei Millionen Euro täglich. Unterstützt wird der Anwalt in seinen Vorwürfen vom Siemon Wezemann. Dieser arbeitet für das rennommierte Stockholmer Institut für Friedensforschung, Sipiri.

BGH zu Mieterrechten: Der Bundesgerichtshof entschied am gestrigen Mittwoch, dass Mieter auch dann Geld vom Vermieter zurück verlangen können, wenn sie bewusst Reparaturen erledigt haben, zu welchen sie nicht verpflichtet waren. Die Welt (Berrit Gräber) stellt aus diesem Anlass Pflichten und Rechte der Mieter hinsichtlich der Schönheitsreparaturen dar und weist darauf hin, dass fast jeder zweite Mietvertrag unwirksame Klauseln zum Renovieren beinhalte.

BGH zu Kräutermischungen: Ein Mann handelte im Internet mit sogenannten "Kräutermischungen", welche Cannabinoide enthielten und eine Wirkstoffmenge von 1,75 Gramm aufwiesen. Das Landgericht Landshut verurteilte ihn deswegen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Bundesgerichtshof setzt sich nun im Rahmen der Revision mit dem Fall auseinander und wird die Entscheidung treffen müssen, ab welcher Menge der Verkauf synthetisch hergestellter Cannabinoide illegal sein soll. Aus diesem Grund sei ein Sachverständiger beauftragt worden, welcher am gestrigen Mittwoch sein Gutachten vorstellte. Dieser ist der Ansicht, besagte "Kräutermischungen" seien weitaus gefährlicher als Haschisch, eine Überdosierung schnell erreicht. Am 14. Januar ist das Grundsatzurteil des BGH zu erwarten. Darüber informiert der Tagesspiegel (Ursula Knapp).

OLG München - NSU-Prozess: Am gestrigen Mittwoch wurde der Zeuge Carsten Sz. im NSU-Prozess als Zeuge vernommen. Der ehemalige V-Mann unter dem Decknamen "Piatto" lebt nun im Zeugenschutzprogramm. spiegel.de (Julia Jüttner) und die SZ (Tanjev Schultz) berichten über seine Aussage und aus diesem Anlass auch über ihn als Person sowie über seine Arbeit als V-Mann des brandenburgischen Landesverfassungsschutzes. "Piatto" hat unter anderem seinen V-Mann-Führer über das untergetauchte Trio informiert. Dieses sei ihm persönlich jedoch nicht bekannt gewesen. Er habe lediglich Informationen seiner Quelle, Jan W., weiter gegeben. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hielt dem Zeugen Details aus den V-Mann-Berichten vor. Erinnern konnte sich "Piatto" allerdings kaum. Die Informationen seien allerdings wohl richtig, wenn er sie damals so abgegeben habe. Ausführlich berichtet auch die taz (Sabine am Orde). Ein Anwalt der Nebenklage gehe davon aus, die Erinnerungslücken seien vorgetäuscht.

StA München II - Haderthauer: Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen die frühere Leiterin der bayrischen Staatskanzlei Christine Haderthauer (CSU) nun auch wegen Steuerhinterziehung. Sie soll bei Geschäften mit Modellautos 55.000 Euro an Steuern hinterzogen haben. Bislang lag der Fokus der Ermittlungen auf dem Verdacht des Betrugs. Dies berichtet die SZ (Mike Szimanski).

VG Köln - Jugendgefährdende Filme: Ein Sammler wollte den pornographischen und indizierten Film "Heiße Träume" in seine Sammlung aufnehmen. Sein entsprechender Antrag wurde von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 22. September dieses Jahres, dass die besagte Stelle dazu verpflichtet ist, auf Antrag von Bürgern indizierte Filme oder Tonträger herauszugeben. Dieser Anspruch ergebe sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Bundesprüfstelle hat bereits Rechtsmittel eingelegt. Sie ist der Ansicht der Jugendschutz spreche gegen eine Vervielfältigung des indizierten Materials. Mit dem Urteil befasst sich jetzt auch die FAZ (Helene Bubrowski). Der Artikel setzt sich unter anderem mit der Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes auseinander und gibt verschiedene Kritikpunkte an der Rechtsprechung des VG wieder. So verkomme die Bundesprüfstelle zu einer "Bundeskopierstelle für jugendgefährdende Medien".

AG Köln – Femen: Die Femen-Aktivistin Josephine W. protestierte gegen die Missachtung von Frauenrechten in der katholischen Kirche, indem sie letztes Jahr, barbusig und mit der Aufschrift "I am god", einen Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom unterbrach. Das Amtsgericht Köln verurteilte sie nun am gestrigen Mittwoch wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro. Femen bezeichnet das Urteil als "moderne deutsche Inquisition". Dies melden die FAZ (Reiner Burger), spiegel.de und die taz.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2014: BVerfG zu Richterbesoldung – BGH zu Mieterrechten – BGH zu Kräutermischungen . In: Legal Tribune Online, 04.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14009/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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