Die juristische Presseschau vom 7. – 9. Februar 2015: A Really Bad Bank – kein Hostel in der Wohnung – "Polizeinotstand" in Sachsen

09.02.2015

Recht in der Welt

GB - ITP zu NSA-Daten-Auswertung: Das Investigatory Powers Tribunal (ITP) hat entschieden, der britische Geheimdienst GCHQ hätte von der us-amerikanischen NSA abgegriffene Internetdaten nicht auswerten dürfen. Dazu berichten spiegel.de sowie zeit.de. Geklagt hätten Menschenrechtsorganisationen wie Privacy International.

USA - Hassverbrechen: In einem ganzseitigen Beitrag setzt sich Patrick Bahners (FAS) mit der (Entstehungs-)Geschichte und Entwicklung des "Hate Crime", früher noch "Bias Crime" genannt, in den USA auseinander und schildert prominenten Anwendungsbeispiele. Bahners erläutert weiter, dass das jeweilige Hass-Motiv keine neue Strafbarkeit begründete, sondern vielmehr als Strafverschärfungsgrund diene und wie im Jahr 2009 mit dem Verzicht auf einen "versuchten Entzug von Bürgerrechten" als Strafbarkeitsvoraussetzung eine "dramatische Universalisierung" vollzogen worden sei.

USA – Visapflicht für Europäer? Die Montags-FAZ (Andreas Ross) beschreibt die Voraussetzungen für eine Einreise von Europäern in die USA nach dem derzeit geltenden "Visa Waver Program" und Überlegungen in der US-Politik die Anforderungen zu erhöhen, mehr Daten von europäischen Staaten zu fordern oder sogar die Visapflicht wieder einzuführen, aus Angst vor europäischen "Dschihad-Touristen". Andreas Ross (Montags-FAZ) kommentiert, die Versuchung sei groß "mit der Drohung einer Visumpflicht europäische Datenschutzbedenken auszuhebeln", mit eigenen europäischen Schutzvorkehrungen gegen "islamische Gefährder" bleibe die Chance größer eigene Werte zu bewahren.

Sonstiges

Parteienrechtler zur "Partei"-Finanzierung: Mit dem Parteienrechtler Martin Morlok spricht der Spiegel (Dietmar Hipp) über die "Skurrilitäten der Parteienfinanzierung", die sich derzeit nicht nur im Goldverkauf der AfD zeigten. Die Partei "Die Partei" verkaufe derzeit Geldscheine, um ihre Einnahmen zu steigern und so die staatlichen Fördermittel für sich zu erhöhen. "Rein formal", so Morlok, handele sich bei dem Verkauf eines 50-Euro-Geldscheines für den Preis von 55 Euro um Einnahmen und wenn die Bundestagsverwaltung den Goldverkauf akzeptiere, könne für den Geldverkauf zunächst nichts anderes gelten.

Versammlungsverbot wegen "Polizeinotstands": Die für den heutigen Montag geplante Legida-Demonstration in Leipzig wurde untersagt. Die Stadt hatte vom sächsischen Innenministerium keine Zusage für ausreichenden Polizisten-Zusatz erhalten. Oberbürgermeister Jung macht einen offenbar herrschenden Polizeinotstand dafür verantwortlich das Versammlungsrecht nicht garantieren zu können, berichtet die Montags-Welt (Sven Eichstädt). Auch spiegel.de meldet dies kurz.

Josef S. ein Jahr danach: Ein Jahr nach der Demo gegen den Akademikerball in Wien, die für den Jenaer Studenten Josef S. zu U-Haft und einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe (davon acht auf Bewährung) führte, äußert dieser sich im Interview mit zeit.de (Anne Hähnig) zu dem ihm vorgeworfenen Verhalten, Löchern in der Beweisführung, seiner Zeit im Gefängnis und warum er die Demoteilnahme dennoch nicht bereut.

Gesundheitscheck für die Bewerbung: Welche Fragen zur Gesundheit im Bewerbungsgespräch zulässig sind und wann der Betriebsarzt mit dem Chef plaudern darf, erläutert spiegel.de.

Darf mich mein Arbeitgeber zum Kircheneintritt zwingen? Mit dieser Frage einer Krankenschwester, deren katholischer Arbeitgeber sie zu einem Wiedereintritt in die Kirche zwingen wollte, befasst sich für die Samstags-SZ die Rechtsanwältin und Autorin Ina Reinsch. Reinsch meint, es komme darauf an, ob seitens des Arbeitnehmers eine arglistige Täuschung durch Unterlassen vorliege, wenn im Bewerbungsgespräch dazu geschwiegen wurde. Dies setze aber eine Offenbarungspflicht voraus. Doch auch wenn es daran fehlt und eine Nachfrage unterbleibt, sei eine spätere Kündigung nicht unwirksam, so das Bundesarbeitsgericht laut Reinsch.

Darf ich im Büro aus religiösen Gründen in Kopftuch tragen? Im Beruf und Chancen-Teil der Samstag-FAZ befasst sich die Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster mit dieser Frage und erläutert, welche Gründe eines privaten Arbeitgebers für ein Verbot gerichtsfest sein können, so etwa  Erwägungen zu Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Subjektive Befürchtungen reichten hingegen nicht aus, es müssten konkrete Geschäftsschädigungen drohen. Geringer seien die Anforderungen aber bei kirchlichen oder staatlichen Arbeitgebern.

"Konkrete Gerechtigkeit": Die FAZ (Jochen Zenthöfer) rezensiert das Buch "Konkrete Gerechtigkeit" des Juristen Matthias Mahlmann, der ein "lesenswertes Plädoyer rechtsstaatlicher Gerechtigkeit" geschrieben habe, in einer Zeit in der die Rechtsprechung drohe das schwächste Glied des juristischen Systems zu werden.

Datenschützer kritisieren HIS: Zum Hinweis und Informationssystem der Versicherungen (HIS) schreibt das Handelsblatt (Massimo Bognanni). Das System, in dessen Zentrum eine schwarze Liste potentiell betrügerischer Versicherungsnehmer steht, wird von Datenschützern kritisiert. Neben rechtlicher Kritik an der Datenübertragung und -speicherung wird auch eine Abweichung vom Ziel der Betrugsabwehr hin zur Abwehr von Kunden mit finanziell höherem Risiko gesehen.

Das Letzte zum Schluss

Rechtstipps zu Karneval: Laut Montags-Welt muss Lärmbelästigung zu Karneval vielerorts ertragen werden, in Köln sei laut Rechtsprechung zu dieser Zeit schon fraglich, ob es überhaupt Nachtruhe gebe. Mit Getränkeresten auf Fluren und Treppen sei zu rechnen, wer falle bekomme keinen Schadensersatz. Die Geldbußen für das Urinieren in der Öffentlichkeit steigen mit der Karnevalslust der örtlichen Bevölkerung, bis zu 200 Euro in Köln gegenüber 20 Euro im weitgehend karnevalsfreien Berlin.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. – 9. Februar 2015: A Really Bad Bank – kein Hostel in der Wohnung – "Polizeinotstand" in Sachsen . In: Legal Tribune Online, 09.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14625/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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