Die juristische Presseschau vom 7. – 9. Februar 2015: A Really Bad Bank – kein Hostel in der Wohnung – "Polizeinotstand" in Sachsen

09.02.2015

Justiz

LG Berlin zu Kündigung für Mieter nach Airbnb-Angebot: Bietet ein Mieter seine Wohnung trotz Abmahnung des Vermieters auf dem Portal "Airbnb" an Touristen für Übernachtungen an, kann eine fristlose Kündigung rechtmäßig sein, so das Landgericht Berlin laut spiegel.de.

Ermittlungen gegen Ramelow: Wie der Spiegel zu berichten weiß, hätten sich zahlreiche Beweise aus dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) wegen der angeblichen Blockade eines "rechten Aufmarsches" als falsch erwiesen. So gäbe es wohl nicht nur Fehler in den staatsanwaltschaftlichen Angaben zu Ort und Zeit, es fänden sich auch keine Hinweise darauf, dass Ramelow jemals aufgefordert wurde, die Straße zu räumen.

BGH zu Einwilligung zu Fotos im Internet: "Wann darf von einer Einwilligung in eine Fotoveröffentlichung im Internet ausgegangen werden?" Thomas Stadler (internet-law.de) befasst sich mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus 2014, wonach eine für eine "Prominentenparty" engagierte Hostess konkludent in die Bildveröffentlichung einwillige, wenn sie vorab über die Aufnahmen informiert werde und aufgrund der Veranstaltungsart auch damit rechnen musste, dass die Bilder etwa zu Werbezwecken veröffentlicht werden.

BGH zu Schwarzarbeit: Die Montags-Welt (Kathrin Gotthold) erklärt, wie der BGH mit zwei Urteilen aus 2013 und 2014 die Schwarzarbeit unattraktiver gemacht hat, weshalb auch die Befürchtungen steigender Schwarzarbeit wegen des Mindestlohns wenig begründet seien. Der Unternehmer trage das Risiko nicht bezahlt zu werden, da seine zuvor anerkannte Berechtigung, wegen Bereicherung des Auftraggebers Geldersatz – quasi Lohn – zu erhalten, aberkannt worden sei. Der Auftraggeber seinerseits habe die ihm zuvor zuerkannten Rechte bei Mängeln verloren, sei also rechtlich schutzlos dem Risiko von Pfusch ausgesetzt.

"Geld oder Kita": Das Landgericht Leipzig hatte vergangene Woche in drei Fällen Müttern Schadenersatzansprüche wegen Verdienstausfalles zuerkannt, denen trotz des seit August 2013 bestehenden Betreuungsplatz-Anspruchs kein rechtzeitiges Angebot seitens der Stadt gemacht werden konnte. Der Spiegel (Dietmar Hipp) schildert nun einen neuen Fall aus Leipzig, bei dem es um die unzumutbare Entfernung zur Kita geht. Er zitiert den Sozialrechtler Reinhard Wiesner, der nun ein "soziales Ranking" bei der Kitaplatz-Vergabe fürchtet. Besserverdienende Eltern könnten bei der Vergabe von Kita-Plätzen bevorzugt werden, weil sie eher klagen und die Kommunen bei ihnen mehr Verdienstausfall zahlen müssten.

GBA – Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen: Nach Informationen der WamS ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen mindestens zwei deutsche mutmaßliche IS-Mitglieder wegen möglicher Begehung von Kriegsverbrechen in Syrien.

OVG Hamburg – Flüchtlingsheim: Im Streit um die Einrichtung eines Flüchtlingsheims im Hamburger Nobelviertel Harvestehude will die Stadt gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts zum Oberverwaltungsgericht ziehen, schreibt die Montags-SZ (Peter Burghardt).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. – 9. Februar 2015: A Really Bad Bank – kein Hostel in der Wohnung – "Polizeinotstand" in Sachsen . In: Legal Tribune Online, 09.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14625/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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